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Bauen+Wohnen Bausparen erleichtert die Finanzierung |
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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Mit dem Abschluss des Bausparvertrages erwirbt
der Bausparer nach Leistung von Spareinlagen einen Rechtsanspruch
auf ein niedrig verzinsliches Bauspardarlehen.
Der Bausparer kann von vornherein sagen, zu welchen Bedingungen ihm
das Bauspardarlehen zur Verfügung stehen wird.
Das Bauspardarlehen kann nachrangig im Grundbuch gesichert werden.
Das Bauspardarlehen ist unkündbar, solange der Bausparer seine
Verpflichtungen erfüllt.
Der niedrige Festzins ist garantiert. Die Konditionen des
Bauspardarlehens sind von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt
unabhängig. Das Bausparen kennt keine Zinsgleitklausel.
Um dieses zinsgünstige, unkündbare, zweitrangig zu sichernde
Bauspardarlehen zu erhalten, sollten Sie vor Vertragsabschluss
folgendes überlegen:
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Die Wahl der Bausparsumme
Die Wahl der Bausparsumme ist von Bedeutung für:
den Betrag, der Ihnen bei der Auszahlung des Bausparvertrages zur Verfügung steht:
das Anzusparende Mindestsparguthaben (meist 40 oder 50 % der Bausparsumme):
die Höhe der Regelsparrate:
die Höhe des Tilgungsbeitrages, soweit er nicht von der Höhe des Anfangsdarlehens abhängt
Vor der Entscheidung über die Höhe der Bausparsumme sollte der potentielle Bausparer die Frage beantworten, mit welchem Anteil oder in welcher Höhe er sein Bauvorhaben über einen Bausparvertrag finanzieren will. Bei einer Finanzierung durch einen Bausparvertrag im Standardtarif mit mittlerer Laufzeit ist mit folgenden Beträgen zu rechnen:
|
Bausparsumme [EURO] |
mtl.
Sparbetrag ' bis zur Zuteilung = 4 %o der Bausparsumme [EURO] |
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| 50.000 | 200 | |
| 75.000 | 300 | |
| 100.000 | 400 | |
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Mindest- Bausparsumme = 40% der BS [EURO] |
mtl.
Zins- und Tilgungsbetrag' nach Zuteilung = 6 %o der Bausparsumme [EURO] |
|
| 20.000 | 300 | |
| 30.000 | 450 | |
| 40.000 | 600 |
Für den Bausparer, der möglichst schnell über die Bausparsumme verfügen will, dem es aber schwer fällt, hohe monatliche Sparbeiträge aufzubringen, kann es sich empfehlen, anstelle eines größeren Vertrages zwei kleinere Bausparverträge abzuschließen. Sie haben dann die Möglichkeit, mit den gleichen Einzahlungen in der Hälfte der Zeit über eine zwar geringere Bausparsumme verfügen zu können. Den zweiten Vertrag können Sie danach verstärkt ansparen. Bei vielen Bausparkassen können Sie aber inzwischen Teilbausparsummen bilden.
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Die Wahl des Tarifes
Alle Bausparverträge werden nach Tarifen abgeschlossen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere Tarife an. Heute gibt es neben den Standard-Tarifen ein umfangreiches Angebot an Tarifen, so dass ein individuelleres Sparen und Tilgen möglich wird. Die Tarifwahl sollten Sie davon abhängig machen:
wie viel Sie regelmäßig sparen können;
zu welchem Zeitpunkt mit dem Bauvorhaben begonnen werden soll;
wie viel Sie nach der Zuteilung an Tilgungsbeiträgen zu zahlen bereit und in der Lage sind.
Danach können Sie wählen zwischen
Standardtarif;
Langläufer oder
Schnell-Läufer;
flexiblen Tarifen.
Wahl- oder Optionstarife erlauben dem Bausparer eine nachträgliche Änderung der Spar- und Tilgungszeit und/oder der Höhe der Guthaben- und der Darlehenszinsen.
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Der Regelsparbeitrag
Beim Standardtarif sind monatlich 4 bis 5 Promille der Bausparsumme zu zahlen, die Ansparzeit liegt bei 6 bis 8 Jahren. Das Darlehen ist normalerweise im Laufe von 10 bis 11 Jahren getilgt. Bei Schnelltarifen (z. B. für Modernisierungsmaßnahmen) sind monatlich als Regelsparbeitrag bis 12 Promille der Bausparsumme zu entrichten. Die Mindestsparsumme kann in 4 bis 5 Jahren erreicht werden. Beim Langzeittarif (z. B. für junge Bausparer und für langfristiges Vorsorgesparen) beträgt die Ansparzeit 10 bis 11 Jahre, der monatliche Sparbeitrag bis 2,5 Promille; die Tilgungszeit 12 bis 17 Jahre. Das Sparguthaben wird je nach Tarif mit 2,5 bis 4,5 % verzinst.
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Die Beleihungsgrenze
Bei der Festlegung der Bausparsumme ist zu beachten, dass die Bausparkassen - es sei denn, Sie bieten andere Sicherheiten - Darlehen grundsätzlich nur bis zu einer Beleihungsgrenze von 80 % des Beleihungswertes gewähren. Das Bauspardarlehen darf demnach zusammen mit der I. Hypothek in der Regel nicht über 80 % des Beleihungswertes hinausgehen. Das entspricht etwa zwei Drittel der tatsächlichen Kosten.
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Die Zuteilung
Voraussetzungen
1. Mindestsparguthaben
Das Mindestsparguthaben ist eine der Voraussetzungen für die
Zuteilung. Es muss je nach Tarifvariante mindestens 40 % oder 50 %
der Bausparsumme betragen. Bei der Wahlzuteilung kann mit Zustimmung
der Bausparkasse Schwäbisch Hall aus einem Mindestsparguthaben
zwischen 25 % und 50 % gewählt werden, nicht in Tarifvariante AM und
XM (siehe Wahlzuteilung).
2. Mindestsparzeit
Je nach Tarif beträgt die Mindestsparzeit zwischen 18 und ungefähr
60 Monaten.
3. Wahlzuteilung bei Schwäbisch Hall AG
Bei der Wahlzuteilung kann die Zuteilung mit der Zustimmung der
Bausparkasse Schwäbisch Hall bereits ab einem Mindestsparguthaben
von 25 % (bis maximal 50 %) der Bausparsumme erfolgen, wenn die
Zielbewertungszahl von derzeit 44 erreicht ist (nicht in der
Variante AM und XM). Der Tilgungsbetrag erhöht sich je nach Höhe des
gewählten Mindestsparguthabens. Bei einer Wahlzuteilung mit einem
Mindestsparguthaben von 25 % verdoppelt sich der Tilgungsbeitrag.
Wahlzuteilung und Mehrzuteilung schließen sich gegenseitig aus.
4. Mehrzuteilung bei Schwäbisch Hall AG
Fällt der Finanzierungsbedarf höher als erwartet aus, kann mit
Zustimmung der Bausparkasse Bausparkasse Schwäbisch Hall, sofern die
Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Mehrzuteilung beantragt
werden (nicht in der Tarifvariante AM und XM). Hier wird ein um bis
zu 25 % der Bausparsumme höheres Bauspardarlehen gewährt. Bei der
Mehrzuteilung müssen höhere Tilgungsbeiträge geleistet werden. Mehr-
und Wahlzuteilung sind gleichzeitig nicht wählbar.
Reihenfolge
Die Reihenfolge für die Zuteilung richtet sich nach dem so genannten
Sparverdienst. Hierfür gelten folgende objektive Kriterien. Bewertet
wird
die Höhe der Spareinlagen im Verhältnis zur Bausparsumme und
die Zeitdauer der Spareinlagen.
Es gilt das Prinzip Zeit x Geld.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist das entscheidende Kriterium für die
Einordnung des Vertrages in die Zuteilungsreihenfolge. Die Nennung
von verbindlichen Zuteilungsterminen ist den Bausparkassen gemäß § 4
des Bausparkassengesetzes untersagt - alle Angaben der Bausparkassen
sind insoweit unverbindliche Vorausschätzungen.
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Die Auszahlung
Das Bausparguthaben steht dem Bausparer mit der Annahme der Zuteilung sofort zur Verfügung. Das Bauspardarlehen wird erst nach Prüfung der Unterlagen (Darlehensantrag, Sicherstellung, Schuldurkunde, Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung) ausgezahlt.
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Die Tilgung
Nach Auszahlung des Bauspardarlehens leistet der
Bausparer in der Regel monatliche Beiträge zur Verzinsung und
Tilgung des Darlehens. Diese Beiträge setzen sich zusammen aus:
1. dem Tilgungsbetrag und
2. den Darlehenszinsen.
Der zur Verzinsung und Tilgung zu zahlende monatliche Tilgungsbetrag
beträgt je nach Tarif entweder einen Promillesatz der Bausparsumme
oder einen Prozentsatz des Anfangsdarlehens. Der monatliche
Tilgungsbeitrag liegt bei den meisten Verträgen zwischen vier, fünf,
sechs EURO je Tausend der Bausparsumme, bei Schnelltarifen liegt er
zwischen sieben und zehn EURO. Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall
AG sind es im Schnelltarif acht EURO.
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Die Tilgung
Verantwortung für die Zukunft der Familie zu übernehmen bedeutet auch, geeignete Vorsorge für den Todesfall zu treffen. Bausparen mit Versicherungsschutz verbindet die Vorteile des Schwäbisch Hall-Bausparvertrags mit dem Schutz einer günstigen Risikolebensversicherung der R+V-Versicherung. Mit dem Bausparvertrag legen Sie den Grundstein für die Erfüllung Ihrer Wohnträume und Wünsche. Mit dem Versicherungsschutz runden Sie die Vorsorge für Ihre Angehörigen ab.
Die Absicherung Ihrer Ziele
und Wünsche in der Sparphase
Ihr Sparziel haben Sie mit dem Bausparvertrag festgelegt. Im
Todesfall steht Ihren Angehörigen die komplette Bausparsumme zur
Verfügung, denn die Versicherung schließt die Lücke zwischen
angesparten Guthaben und der Bausparsumme.
Die Vorteile auf den Punkt gebracht:
Bereitstellung der versicherten Summe für den Fall des vorzeitigen Todes.
Beitragsgünstiger Versicherungsschutz vom
ersten Beitrag an. Ab einer Versicherungssumme von 50.000 EUR
erhalten Sie zusätzlich eine Beitragsermäßigung für die gesamte
Vertragslaufzeit. Für einen 30-jährigen ist damit eine
Absicherung schon unter 10 EUR pro Monat möglich.[1]
[1] Der Versicherungsbeitrag wird jährlich anhand des erreichten
Alters der versicherten Person, der Versicherungssumme und des
Überschussanteilsatzes ermittelt. Die Überschussanteilsätze
werden jährlich in Abhängigkeit von den erwirtschafteten
Überschüssen neu festgesetzt.
Sie bezahlen immer nur so viel Versicherungsschutz wie Sie tatsächlich brauchen. Die Versicherungssumme reduziert sich mit Zunahme des Bausparguthabens.
Mit einer Risikolebensversicherung in der Sparphase geben Sie Ihren Angehörigen zusätzlichen Schutz zur Erfüllung von Zielen und Wünschen.
Die Risikolebensversicherung ist ein empfehlenswerter Schutz für die Angehörigen:
Die Rückzahlung des Bauspardarlehens im Todesfall ist gesichert. Auch bei hoher Verschuldung durch den Hausbau wird damit nach dem Tode des Bausparers der Besitzstand für die Familie gewahrt.
Die Versicherungsprämie ist gering, da sie ausschließlich der Risikoabdeckung dient.
Die Versicherungsbeiträge können steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Die Absicherung Ihrer Ziele
und Wünsche in der Darlehensphase
Im eigenen Zuhause genießt Ihre Familie eine hohe Lebensqualität.
Fallen Sie z. B. als Hauptverdiener aus, entsteht eine große
Einkommenslücke. Gut, wenn Ihre Familie wenigstens in den eigenen 4
Wänden wohnen bleiben kann. Sorgen Sie mit einer bedarfsgerechten
Risikolebensversicherung für Versicherungsschutz - am besten über
Ihre aufgenommenen Darlehen hinaus.
Versicherungssumme
Die Risikolebensversicherung lautet nicht über eine bestimmte Summe.
Versichert ist jeweils das Restdarlehen. Während der Tilgungszeit
wird die Versicherungssumme zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu
festgelegt und für das ganze Jahr gleich bleibend gehalten.