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Bauen+Wohnen Fertig oder Ausbauhaus |
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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Fertighäuser
Vorzüge des Fertighauses sind:
kurze Bauzeit;
trockenes Wohnen;
Heizkostenersparnis durch gute Wärmedämmung;
Angebot zu Festpreisen;
Musterhaus zur Ansicht;
beim Erwerb eines schlüsselfertigen Typenhauses genügt meist ein Vertrag.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Vorplanung
Bei einem Fertighaus müssen Sie vorplanen. Sonderwünsche, die zu Veränderungen an Bauteilen oder am Baukörper führen, können kostspielig werden. Zum anderen ist zu prüfen, ob Ihr Wunschhaus auch nach dem Bebauungsplan auf Ihrem Grundstück errichtet werden kann. Folgende Punkte sind zu klären:
Kann das Haus auf der bebaubaren Fläche errichtet werden?
Welche Abstandsflächen zum Nachbarn und zur Straße sind einzuhalten?
Welche Dachform und Dachneigung sind ggf. vorgeschrieben?
Welche Auflagen sind bei der Bebauung des Grundstücks zu beachten (Geschoßhöhe, Firstrichtung)?
Wie weit darf das Kellergeschoß aus dem Erdreich herausgezogen werden (Sockelhöhe)?
Ist eine Kellergarage zugelassen?
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Die Verteilung des Erschließungsaufwandes
Festpreisgarantie
Die meisten Anbieter garantieren den Kaufpreis für 12 Monate ab
Vertragsabschluss. Festpreise gelten aber nur für die vertraglich
vereinbarten Leistungen. Prüfen Sie, ob folgende Positionen im Preis
inbegriffen sind:
Bauantragstellung,
Genehmigungskosten,
Ausheben der Baugrube,
Bauüberwachung,
Statik,
Kellerausbau,
Anlieferung des Hauses einschließlich Montage und Kosten für den Kran,
Kosten der Hausanschlüsse für Gas, Wasser und Strom.
In den Geschäftsbedingungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Preiserhöhung vorbehalten sein. Vereinbaren Sie dann ein Rücktrittsrecht für den Fall erheblicher Preissteigerungen (über 5 %).
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Bau- und Leistungsbeschreibung
Aus der Baubeschreibung können Sie entnehmen,
welche Leistungen in welcher Qualität zu erbringen sind. Bei wenig
detaillierten Ausführungen bestehen Sie auf konkrete Angaben mit
genauen Produktbezeichnungen. Einen Kostenvergleich zwischen
verschiedenen Angeboten können Sie auch nur dann durchführen, wenn
der Lieferungs- und Leistungsumfang einschließlich Ausstattung
feststeht. Achten Sie z. B. darauf, ob Bäder in der Basisversion nur
bis zur Wandhälfte oder in voller Höhe gefliest werden. Wichtig ist
auch, welche Qualität z. B. der Teppichboden in der Basisversion
hat. Entscheidend ist vor allem, welches Heizsystem angeboten wird.
Bei der Bewertung von Angeboten ist zu berücksichtigen, ob der
komplette Kücheneinbau im Festpreis enthalten ist.
Überprüfen Sie vor allem auch die Angaben über die
Wohnflächenberechnung, weil es verschiedene Berechnungsmethoden
gibt. [siehe Vor Vertragsabschluss]
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Bemusterung
Beim Fertighaus wird erst der Vertrag über die Grundausstattung geschlossen. Einige Monate vor der Einrichtung des Hauses werden Ihnen im Ausstattungszentrum der Firma die Leistungen, die zur Grundausstattung gehören, einschließlich der lieferbaren Varianten vorgeführt. In der Regel zahlen Sie nach der Bemusterung zum vereinbarten Festpreis einen Aufpreis für die Sonderausstattung. Bei einer Bemusterung vor Vertragsabschluß haben Sie bessere Verhandlungschancen.
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Fertigstellungstermin
Im Vertrag sollte der Baubeginn und der Fertigstellungstermin schriftlich geregelt werden. Hierzu können feste Daten vereinbart werden oder die Termine können an die Erteilung der Baugenehmigung gekoppelt sein. Der Fertigstellungstermin kann nicht durch eine Klausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen verschoben werden (BGH, in NJW 1984, 2468).
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Zahlungsmodalität/en
Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauszahlungen.
Die Zahlungen haben in der Regel in vier Raten zu erfolgen:
1. nach dem Baugesuch (Pauschbetrag oder drei bis fünf Prozent der
Bausumme),
2. bei oder nach dem Rohbau (6o bis 8o Prozent der Bausumme),
3. bei oder nach dem Innenausbau sind etwa bis zu 90 Prozent der
gesamten Bausumme zu zahlen,
4. bei oder nach der Hausübergabe, Abnahme oder dem Einzug
(Restsumme).
Der Bundesgerichtshof hat z. B. folgende Klausel für unwirksam
erklärt (BGH, in BauR 1992, 226): „Die Kaufsumme für das Fertighaus
sowie zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird zu 60 % am zweiten
Aufstellungstag fällig, weitere 30 % bei Inbetriebnahme der
Heizungsanlage und die restlichen 10 % nach Fertigstellung der
vertraglichen Leistungen vor dem Einzug".
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Gewährleistungsfrist
Übernimmt der Hersteller die Montage des Fertighauses gilt die Gewährleistungsfrist nach der VOB von zwei Jahren nach der Schlüsselübergabe. Nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Der Text der VOB/B muss dem Besteller aber bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden.
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Finanzierungsbestätigung
Eine Finanzierungsbestätigung beinhaltet die Zahlungsverpflichtung des Kreditinstituts mit Bürgschaftserklärung zur Sicherstellung des Gesamtpreises. Die Kreditinstitute verlangen hierfür häufig rund 3% der Kreditsumme. Eine einfache Finanzierungsbestätigung oder Abtretungserklärung verursacht hingegen nur minimale Kosten. Überzeugen Sie den Fertighaushersteller, dass eine Bankbürgschaft überflüssig ist.
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Fertighausausstellungen
Bevor Sie sich für ein bestimmtes Fertighaus
entscheiden, besuchen Sie eine der zahlreichen
Fertighaus-Ausstellungen. Die Ausstellungen sind meist von 10 bis 17
oder 18 Uhr geöffnet. Ruhetage sind in der Regel Montag oder
Freitag. Auch
wenn Sie nicht die Absicht haben, ein Fertighaus zu erwerben, können
Ihnen die Musterhäuser auf der Ausstellung Anregungen für die
Gestaltung und Ausstattung Ihres Bauvorhabens geben.
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Ausbauhäuser
Einige Fertighausaussteller bieten auch
Ausbauhäuser an, die Sie sich in Ausstellungszentren ansehen können.
Dem Bauherrn sollen dadurch Kosten sparende Eigenleistungen
ermöglicht werden. Eigenheime in Fertigbauweise werden z. B. mit
einer bezugsfertigen Erdgeschoßwohnung und einem zum Selbstbau
vorbereiteten Dachgeschoß angeboten.
Die Bauleistungen der Ausbauhäuser umfassen in der Regel die
Tragkonstruktion, die Außenwände mit oder ohne Verputz, eingesetzte
Fenster und das geschlossene Dach. Als Zusatzleistungen werden auch
die Elektro- und Heizungsinstallation angeboten. Der Leistungsumfang
ist bei den einzelnen Anbietern verschieden. Achten Sie darauf, ob
die Bauantragstellung und die verantwortliche Bauleitung im Angebot
enthalten ist.
Es werden auch Rohbauhäuser offeriert. Zu den Bauleistungen gehört
hier in der Regel der Rohbau mit Dachstuhl, Unterdach,
Dacheindeckung und die Klempnerarbeiten.
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Selbstbauhäuser
Wenn Sie das Haus selbst bauen wollen, stehen
Bausätze bzw. Selbstbauhäuser zur Verfügung. Zur Lieferung gehören
Bauanleitung, Klärung der Voraussetzungen zur Erteilung der
Baugenehmigung sowie Einweisung und Beratung während der Bauzeit.
Die Vertragsgestaltung ist komplizierter als beim schlüsselfertigen
Haus.
Wichtig ist:
Der Lieferumfang ist vertraglich genau festzulegen.
Etwaige Reklamationen des Baumaterials sind sofort bei der Lieferung vorzunehmen.
Rechnen Sie zum Festpreis die noch erforderlichen Material- und Handwerkerleistungen hinzu, um die Gesamtfinanzierung sichern zu können.
Denken Sie daran, dass ein Selbstbauer etwa ein bis zwei Jahre mit dem Einzug warten muss.
Halten Sie die Stundensätze für den Baubetreuer vertraglich fest, falls die Anzahl der vereinbarten Baustellenbesuche des Betreuers nicht ausreichen.
Klären Sie vor Vertragsschluss die Gewährleistungs- und Haftungsfragen.