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Bauen+Wohnen Kosten, Gebühren, Honorare |
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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Notargebühren
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Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück
erwerben, belasten und/oder veräußern, bedarf der Vertrag der
notariellen Beurkundung. Der Notar ist im Gegensatz zum Anwalt
niemals Vertreter einer Partei, sondern Betreuer aller Beteiligten.
Der Notar muss seine Kosten ausschließlich nach der Kostenordnung
berechnen. Jede abweichende Vereinbarung über die Höhe der Kosten
nach oben oder unten ist ihm untersagt. |
Die Kostenzusammensetzung:
Beurkundungsgebühren und
Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes.
Die Höhe der Gebühren richtet sich:
nach dem Umfang der Kauf-/Verkaufsurkunde,
bei der Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Wert der Sicherung (Sicherungswert z.B. Grundschuldhöhe)
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Beispiele aus der Kostenordnung*
| Diese Themen werden zur Zeit überarbeitet |
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes*
| Diese Themen werden zur Zeit überarbeitet |