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Bauen+Wohnen

 

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Kosten, Gebühren, Honorare

 

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   Der Notar und das Grundbuchamt

   Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Notargebühren

  Kostenübersicht Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück erwerben, belasten und/oder veräußern, bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Der Notar ist im Gegensatz zum Anwalt niemals Vertreter einer Partei, sondern Betreuer aller Beteiligten. Der Notar muss seine Kosten ausschließlich nach der Kostenordnung berechnen. Jede abweichende Vereinbarung über die Höhe der Kosten nach oben oder unten ist ihm untersagt.
weiter# PDF - Kosten und Gebühren rund um den Immobilienerwerb

Die Kostenzusammensetzung:  

  • Beurkundungsgebühren und

  • Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes.

Die Höhe der Gebühren richtet sich:

  • nach dem Umfang der Kauf-/Verkaufsurkunde,

  • bei der Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Wert der Sicherung (Sicherungswert z.B. Grundschuldhöhe)

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Beispiele aus der Kostenordnung*

  Diese Themen werden zur Zeit überarbeitet

 

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Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes*

  Diese Themen werden zur Zeit überarbeitet

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