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Kosten, Gebühren, Honorare

 

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   Laufende Kosten

   Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.

                                                                                                                                                                      Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Laufende Kosten

  • Grundbesitzabgaben;

  • Grundsteuer;

  • Versicherungen während der Bauzeit

    • Bauleistungsversicherung des Bauherren;

    • Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Neben den einmalig zu zahlenden Kosten für den Makler und für die Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt sind laufende Zahlungen für Zinsen und Tilgung zu erbringen. Daneben sind vierteljährlich die Grundbesitzabgaben zu zahlen. Sie werden zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres fällig.

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Grundbesitzabgaben

Die Gemeinde erlässt in der Regel einen Grundbesitz-Abgabenbescheid, der folgende Angaben umfasst:

  • Grundsteuer;

  • Abwassergebühr für Schmutzwasser;

  • Abwassergebühr für Niederschlagswasser;

  • Abfallbeseitigungsgebühr;

  • Gebühr für die Reinigung der Straße.

Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Verbrauch. Anders liegt dies bei der Festsetzung der Grundsteuer, die vom Hebesatz abhängig ist.

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Grundsteuer

Die Gemeinden erheben die Grundsteuer unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut- oder unbebaut ist. Berechnungsgrundlage ist der Einheitswert, von dem mit Hilfe einer Steuermesszahl ein Steuermessbetrag abgeleitet wird.

Die Steuermesszahlen betragen z.B. für:
Einfamilienhäuser für die ersten

  • 2,6 Promille    38.350 EURO des Einheitswertes    

  • 3,5 Promille    für den Rest des Einheitswertes    

  • 3,1 Promille    Zweifamilienhäuser                

In den neuen Bundesländern werden wegen der deutlich niedrigen Einheitswerte von 1935 je nach Gebäudeart und Gemeindegruppe zwischen 5 Promille und 10 Promille erhoben. Die Grundsteuer wird in einem vereinfachten Verfahren berechnet.

Der Hebesatz wird von den einzelnen Gemeinden in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. Häufig beträgt er 400 v.H.. Die Grundsteuer beträgt dann das Vierfache des Steuermessbetrages.

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Versicherungen während der Bauzeit

Zu den üblichen Versicherungen während der Bauzeit gehören;

Bauleistungsversicherung des Bauherren

Als Bauherr tragen Sie die Gefahr für Schäden an den Bauleistungen durch höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse und aus unbekannten Eigenschaften von Grund und Boden. Für die Ersatzleistung kommt es auf verschulden nicht an.

Die Bauleistungsversicherung - auch Bauwesenversicherung genannt - bietet Versicherungsschutz für Schäden am Bau, die durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse) entstehen. Es werden alle Kosten übernommen, um die beschädigte oder zerstörte Bauleistung nochmals auszuführen.

Versicherungsbeginn:

Baubeginn

Versicherungsende:

Einzug

Versicherungssumme:

Veranschlagte Summe aller Bauleistungen für den Roh- und Ausbau ohne Grundstückskosten und Erschließung.

Die Versicherung schließt in der Regel der Bauherr ab. Gleichzeitig gelten die an dem Bauvorhaben beteiligten Bauunternehmer als mitversichert, nicht dagegen Architekten und Sonderfachleute.

Es ist üblich, dass Bauunternehmer auch einen Anteil der Prämienbelastung des Bauherren übernehmen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung nimmt Ihnen die Haftpflicht-Risiken ab, deren Sie als Bauherr ausgesetzt sind (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht). Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden. Dem Bauherren werden nicht nur die Schadenersatzleistungen abgenommen, der Versicherer übernimmt auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. In vielen Fällen ist nicht eindeutig feststellbar, wer für den am Bau entstandenen Schaden haftet. Bauherr, Architekt und Unternehmer schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Sie können dann als Gesamtschuldner haften. Unabhängig von internen Schadensausgleich steht es dem Geschädigten frei, an welchen der Gesamtschuldner er sich halten will. Versicherungsende: Abschluss der Bauarbeiten. Wählen Sie eine Versicherungssumme von 1 Million für Personenschäden und 260.000 EURO für Sachschäden.

                                                                                                                                                                     Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

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