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Bauen+Wohnen Kosten, Gebühren, Honorare |
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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Laufende Kosten
Grundbesitzabgaben;
Grundsteuer;
Versicherungen während der Bauzeit
Bauleistungsversicherung des Bauherren;
Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Neben den einmalig zu zahlenden Kosten für den Makler und für die Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt sind laufende Zahlungen für Zinsen und Tilgung zu erbringen. Daneben sind vierteljährlich die Grundbesitzabgaben zu zahlen. Sie werden zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres fällig.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Grundbesitzabgaben
Die Gemeinde erlässt in der Regel einen Grundbesitz-Abgabenbescheid, der folgende Angaben umfasst:
Grundsteuer;
Abwassergebühr für Schmutzwasser;
Abwassergebühr für Niederschlagswasser;
Abfallbeseitigungsgebühr;
Gebühr für die Reinigung der Straße.
Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Verbrauch. Anders liegt dies bei der Festsetzung der Grundsteuer, die vom Hebesatz abhängig ist.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Grundsteuer
Die Gemeinden erheben die Grundsteuer unabhängig
davon, ob das Grundstück bebaut- oder unbebaut ist.
Berechnungsgrundlage ist der Einheitswert, von dem mit Hilfe einer
Steuermesszahl ein Steuermessbetrag abgeleitet wird.
Die Steuermesszahlen betragen z.B. für:
Einfamilienhäuser für die ersten
2,6 Promille 38.350 EURO des Einheitswertes
3,5 Promille für den Rest des Einheitswertes
3,1 Promille Zweifamilienhäuser
In den neuen Bundesländern werden wegen der
deutlich niedrigen Einheitswerte von 1935 je nach Gebäudeart und
Gemeindegruppe zwischen 5 Promille und 10 Promille erhoben. Die
Grundsteuer wird in einem vereinfachten Verfahren berechnet.
Der Hebesatz wird von den einzelnen Gemeinden in unterschiedlicher
Höhe festgesetzt. Häufig beträgt er 400 v.H.. Die Grundsteuer
beträgt dann das Vierfache des Steuermessbetrages.
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Versicherungen während der Bauzeit
Zu den üblichen Versicherungen während der Bauzeit gehören;
Bauleistungsversicherung des Bauherren
Als Bauherr tragen Sie die Gefahr für Schäden an den Bauleistungen
durch höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse und aus unbekannten
Eigenschaften von Grund und Boden. Für die Ersatzleistung kommt es
auf verschulden nicht an.
Die Bauleistungsversicherung - auch
Bauwesenversicherung genannt - bietet Versicherungsschutz für
Schäden am Bau, die durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere
Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse)
entstehen. Es werden alle Kosten übernommen, um die beschädigte oder
zerstörte Bauleistung nochmals auszuführen.
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Versicherungsbeginn: |
Baubeginn |
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Versicherungsende: |
Einzug |
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Versicherungssumme: |
Veranschlagte Summe aller Bauleistungen für den Roh- und Ausbau ohne Grundstückskosten und Erschließung. |
Die Versicherung schließt in der Regel der
Bauherr ab. Gleichzeitig gelten die an dem Bauvorhaben beteiligten
Bauunternehmer als mitversichert, nicht dagegen Architekten und
Sonderfachleute.
Es ist üblich, dass Bauunternehmer auch einen Anteil der
Prämienbelastung des Bauherren übernehmen.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung nimmt Ihnen die Haftpflicht-Risiken ab, deren Sie
als Bauherr ausgesetzt sind (z.B. Verkehrssicherungspflicht,
Überwachungspflicht). Versichert sind Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden. Dem Bauherren werden
nicht nur die Schadenersatzleistungen abgenommen, der Versicherer
übernimmt auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. In vielen Fällen
ist nicht eindeutig feststellbar, wer für den am Bau entstandenen
Schaden haftet. Bauherr, Architekt und Unternehmer schieben sich
gegenseitig die Verantwortung zu. Sie können dann als
Gesamtschuldner haften. Unabhängig von internen Schadensausgleich
steht es dem Geschädigten frei, an welchen der Gesamtschuldner er
sich halten will. Versicherungsende: Abschluss der Bauarbeiten.
Wählen Sie eine Versicherungssumme von 1 Million für Personenschäden
und 260.000 EURO für Sachschäden.