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Bauen+Wohnen Das Grundbuch |
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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Welche Bedeutung hat das Grundbuch
Eigentümer eines Grundstücks sind Sie erst dann, wenn der Erwerb - notariell beurkundet - im Grundbuch eingetragen ist.
Die Auflassung ist in der Juristensprache "die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Verkäufers und des Erwerbers", die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner vor dem Notar erklärt werden muss.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Vor der Einigung müssen Sie dem Grundbuchamt diese
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Grunderwerbsteuer
vorlegen. Sie wollen ja nicht mit einer eventuellen Steuerschuld des
Verkäufers belastet werden.
Die Verzichtserklärung der Gemeinde über das ihr zustehende Vorkaufsrecht braucht beim Grundbuchamt nicht eingereicht werden. Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ist die Genehmigung der unteren Landwirtschaftsbehörde erforderlich.
Auflassungsvormerkung
Zwischen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der
Eintragung im Grundbuch vergeht oft längere Zeit. Es ist deshalb
zweckmäßig, zu Sicherung Ihres Anspruches auf Übertragung des
Eigentums, eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten im Grundbuch
eintragen zu lassen. Später eingetragene Belastungen braucht der
Vormerkungsberechtigte nicht gegen sich gelten zu lassen.
Durch die Löschungsvormerkung kann sich ein
nachrangiger Gläubiger den Anspruch sichern, nach Tilgung und
Löschung vorangehender Hypotheken im Rang aufzurücken.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Eas heißt öffentlicher Glaube ?
Das Grundbuch besitzt öffentlichen Glauben. Wenn
Sie ein Grundstück erwerben, können Sie darauf vertrauen, dass der
Grundbuchinhalt richtig und vollständig ist.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Wie arbeitet das Grundbuchamt ?
Das
Amtsgericht führt - in seiner Abteilung
Grundbuchamt - über jedes Grundstück des Bezirkes ein Verzeichnis.
Hierin werden alle das jeweilige Grundstück betreffenden
Rechtsvorgänge eingetragen.
Für jedes selbständige Grundstück wir ein gesondertes Grundbuch
angelegt. Es erhält eine laufende Nummer und wird mit anderen
Grundbuchblättern des gleichen Bezirks in einem Band
zusammengefasst.
Bestandteile des
Grundbuches:
Das Grundbuch selber besteht aus dem Titelblatt, der Aufschrift, dem
Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II, III, Während in
Abteilung I die eigentumsrechtlichen Einzelheiten vermerkt werden,
dient Abteilung II der Aufnahme aller eigentumsfähigen Belastungen
außer den Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, die ausschließlich
in Abteilung II dokumentiert werden.
Das Rangverhältnis:
Alle Eintragungen im Grundbuch erfolgen in der Reihenfolge des
Eingangs der Anträge im Grundbuchamt. Danach richtet sich der rang,
also der wirtschaftliche Wert oder die Sicherheit des Rechts. Sind
Rechte in verschiedenen Abteilungen vermerkt, entscheidet das Datum
über den Rang des Rechts. Abweichende Rangverhältnisse können
vereinbart werden. Sie müssen jedoch aus dem Grundbuch hervorgehen.
Campus&Ratgeber für angehende Bauherren
Recht auf Einsichtnahme
Jedem der ein berechtigtes Interesse (z.B. Kauf
eines Grundstückes) darlegt, ist die Einsicht in das Grundbuch
gestattet.
Beim Einblick in das Grundbuch sollten Sie wissen: Was rot
unterstrichen ist, gilt als gelöscht. Die tatsächliche Höhe von
Schulden geht hieraus nicht hervor. Erst nach vollständiger Tilgung
besteht ein Anspruch auf Löschung der Hypothek. Zur Feststellung
etwaiger Grundstücksbelastungen (öffentlich-rechtlicher
Verpflichtungen) sollten Sie auch das Baulastenverzeichnis bei der
Bauaufsichtsbehörde einsehen.