Büro (035754)  2033
Fax (035754)  2057
 im Außendienst (0172) 353-9-414

Start | Begriffe

"Campus Glossar"                       

Zins (fest)

der für eine bestimmte Zinsbindungsfrist im voraus vereinbart wird. Sie können bei Zinsbindungsfristen zwischen zwei, fünf, zehn oder fünfzehn Jahren (bei Hy­pothekenbanken) wählen. Nach Ablauf der Frist muss über die Höhe des Zinssatzes neu verhandelt werden. Ein früher gezahltes Damnum wird bei der Neufestsetzung des Zinses nicht berücksichtigt. Wenn Sie eine längere Zinsbindungsfrist wählen, haben Sie in der Regel einen höheren Zins zu zahlen. In Zeiten eines hohen Zinsniveaus werden Sie sich für eine kurze Zinsbindungsfrist entscheiden. Ist das Zinsniveau niedrig, werden Sie eine Hypothek mit langer Zinsfestschreibung wählen.

Zins (variabel)

Der Darlehensgeber kann auf Grund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist nicht festgeschrieben.

Je nach  Marktlage wird der Zins nach oben oder nach unten angepasst. Wenn Sie wissen wollen, was an Belastungen exakt auf Sie zukommt, sollten Sie keinen variablen Zins vereinbaren.

Zinsabschlag/ Zinsabschlagsteuer

Da Zinsen auch für Spareinlagen auf Bausparverträgen einkommensteuerpflichtig sind, muss ein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Dieser Zinsabschlag beträgt 30% plus Solidaritätszuschlag. Dieser Abschlag wird nicht erhoben, wenn im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder dem Kalenderjahr vor der Zinsgutschrift eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder gewährt worden ist. Auch die Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage im Kalenderjahr der Zinsgutschrift befreit den Bausparer von der Zinsabschlagssteuer. Schwäbisch Hall wird darüber nicht automatisch informiert. Wenn Sie keine Wohnungsbauprämie und keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, sollten Sie Schwäbisch Hall einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilen, damit Ihnen die Zinsen in voller Höhe erhalten bleiben.

Zinsänderungrisiko

Siehe Gleitzinsdarlehen

Zinsgleitklausel

Der Darlehensgeber kann auf Grund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Der Zins ist nicht festgeschrieben.

Zinsfestschreibung

Zeitraum, für den die Konditionen von der Bank und oder Hypothekenbank garantiert werden. Die Darlehen der Hypothekenbank werden mit Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer kann in der Regel zwischen Festschreibung der Zinsen bis zu 20 Jahren wählen. In Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung für die volle Darlehenslaufzeit (bei 1% Anfangstilgung ca. 30 Jahre) möglich. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern. Zu beachten sind hierbei eingeschränkte außerplanmäßige Sondertilgungsmöglichkeiten.

Zuwachssystem beim Bausparvertrag

Das Zuwachssystem bietet eine besondere Leistung. Der Bausparer ermächtigt die Bausparkasse, weitere Bausparverträge auf seinen Namen über die vereinbarte Bausparsumme einzurichten, sobald der vorhergehende Vertrag eine Ansparleistung von mindestens 50% der Bausparsumme erreicht hat. Die Teilnahme am Zuwachs-System kann jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden.

Über die genauen Bedingungen der Zuwachssparens erhalten Sie bei den Schwäbisch Hall-Außendienstmitarbeitern Auskunft.

Zuteilung

Der Begriff Zuteilung bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehen notwendig sind.

Voraussetzungen für die Zuteilung in unserem Tarifangebot sind nach § 4 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge:
Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtage.
Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl.
Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt.

Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die so genannte "erforderliche Bewertungszahl". ...

Zweck-(bestimmungserklärung)

Vereinbarung zwischen der Bank und dem Darlehensnehmern bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.

Zwischenfinanzierung

Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es z. Bsp. zur Begleichung der in kurzen Abständen anfallenden Handwerkerrechnungen erforderlich wird. Die Zwischenfinanzierung kommt oft zur Anwendung zur Zahlung von fällig gestellten Rechnungen vor Eintragung dinglicher Sicherheiten, die Auszahlungsvoraussetzung des Darlehens ist.

Zwischenkredit

Das Zwischendarlehen ist ein tilgungsfreier Kredit, der durch einen Bausparvertrag abgelöst wird. Bei Auszahlung des Zwischenkredits ist das Mindestsparguthaben eingezahlt - unabhängig von der Restsparzeit bis zur Zuteilung.

Zwischenzins

Siehe Teilvalutierungszuschlag

 
 

 

 © Gerd Liebert . Karl-Marx-Siedlung 22 . D-01994 Annahütte

Telefon: +49 (0)35754 2033   Funk: +49 (0)172 353 94 14

Begriffe verständlich