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Keine Panik, aber rechtzeitig reagieren
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Die Abgeltungssteuer kommt zwar erst 2009, aber schon jetzt
bläst die Marketingmaschinerie der Finanzbranche zum Sturm
auf die Geldanlagen der Bürger. Mit der Umschichtung in
"abgeltungssichere Häfen" soll in den kommenden Monaten der
Rubel richtig rollen. Kein Grund, in Panik zu verfallen:
Anleger sollten sich gründlich informieren, ihre finanzielle
Situation analysieren und dann erst Veränderungen in Angriff
nehmen.
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Schon jetzt umwirbt die Finanzbranche intensiv die Anleger. "Wer
heute noch Aktien kauft, kann den Steuervorteil noch zweimal
nutzen", rät beispielsweise ein Investmentstratege der Dresdner
Bank.
Das ist richtig. Aber: "Wer noch nie an der Börse investiert hat,
sollte das wegen eines möglichen Steuervorteils jetzt keinesfalls
sofort tun. Wichtig ist, dass der Anleger seine Finanzsituation
klärt und dann genau überlegt, was er macht", rät Michael Huber,
Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Frankfurt.
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Erst nachdenken, dann kaufen
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Die Banken werben auch mit Dach- und Mischfonds, internationalen
Aktienfonds oder einer strukturierten Vermögensberatung. Der
Vorteil: Die Fondsmanager können bei solchen Produkten steuerfrei
umschichten. Für Huber gilt auch hier: "Nichts kaufen, was Sie nicht
verstehen!"
Und die Wissenslücken der Deutschen scheinen hinsichtlich der
Abgeltungssteuer weit verbreitet zu sein: Laut einer repräsentativen
Studie von Cominvest, der Investmentgesellschaft der Commerzbank,
haben knapp zwei Drittel (63 Prozent der Befragten) noch nichts von
der neuen Steuer gehört. Lediglich sieben Prozent fühlen sich "gut
informiert". Ein erschreckendes Ergebnis, die Änderungen betreffen
nämlich alle Bürger.
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Pauschalen kommen
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Ab 2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland, wie zum
Beispiel Zinsen aus einem Sparbrief oder von einem Tagesgeldkonto,
Dividenden von Aktien und auch Veräußerungsgewinne, generell mit 25
Prozent besteuert und nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz.
Dieser steigt mit dem Einkommen und kann in der Spitze bis zu 45
Prozent betragen.
Wer viel Kapitalerträge hat, wird in Zukunft sparen. Denn bisher
musste er die Einkünfte mit dem Spitzensteuersatz der
Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag versteuern. Wer zurzeit
als Millionär ein Depot mit festverzinslichen Papieren in Höhe von
einer Million Euro besitzt, wird bei durchschnittlicher Verzinsung
etwa 7.500 Euro pro Jahr sparen.
Die Bank führt die 25 Prozent zusammen mit dem Solidaritätszuschlag
direkt ans Finanzamt ab und, auf Antrag des Kunden, auch die
Kirchensteuer. Damit bleibt die Gesamtbelastung unter 30 Prozent.
Ein Vorteil für viele, die voll berufstätig sind und einen höheren
Steuersatz haben. Wer einen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann
sich das zu viel gezahlte Geld vom Staat wieder zurückholen.
Steuerfrei können Sparer aber weiterhin jährlich 801 Euro als Single
bzw. 1602 Euro als Ehepaar einstreichen, nur der Sparerfreibetrag
heißt dann Sparerpauschbetrag. "Sie müssen also auch weiterhin bei
Ihrer Bank oder Ihrem Fondsanbieter einen Freistellungsauftrag
erteilen", erklärt Huber.
Generell erleichtert das neue Prozedere vielen Anlegern den lästigen
Papierkram. Wer jedoch im Ausland engagiert ist, beispielsweise Geld
auf einem Tagesgeldkonto einer österreichischen Bank liegen hat,
muss die Zinseinkünfte in seiner jährlichen Steuererklärung angeben.
Auch bei der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten wird der Anleger
um einige Formulare nicht herumkommen.
Wer weiß, dass er mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen
inklusive der Kapitaleinkünfte unter dem Grundfreibetrag - derzeit
7664 Euro - liegt, kann mit Hilfe einer sogenannten
Nichtveranlagungsbescheinigung einen generellen Steuerabzug
vermeiden. Vor allem Schüler, Studenten oder Rentner fallen unter
diese Regelung. Den Antrag auf die Bescheinigung gibt es beim
Finanzamt, er wird für maximal drei Jahre gewährt und muss danach
neu beantragt werden. So muss man gegebenenfalls nicht auf eine
Rückzahlung durch das Finanzamt warten.
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Weniger Rendite an der Börse
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Besonders Aktionäre müssen umdenken, denn durch die neue Regelung
werden einige Vorteile gestrichen. Aktionärsschützer sehen dabei
nicht nur eine "Diskriminierung der Aktienkultur", sondern auch die
Gefahr einer "Versorgungslücke in Milliardenhöhe." Beispiele:
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Die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds entfällt.
Kursgewinne von Anteilen, die ab 2009 erworben werden, müssen
auch nach einem Jahr Haltefrist voll versteuert werden. Bei
Wertpapieren, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden,
gilt aber weiterhin die derzeitige Regelung. Das kann zu einer
Börsenrallye am Ende des nächsten Jahres führen.
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Der Vorteil, dass Dividenden bis Ende 2008 nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)
besteuert werden, fällt weg.
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Realisierte Spekulationsgewinne, die zusammen in einem Jahr 512
Euro nicht übersteigen, können ab 2009 ebenfalls nicht mehr
steuerfrei eingestrichen werden.
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Werbungskosten in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften - wie
Fahrten zur Hauptversammlung oder Depotgebühren - können künftig
nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Ein großer Nachteil für Aktiensparer. Heute geht man von einer
durchschnittlichen Aktienrendite von etwa sechs Prozent plus einer
Dividendenrendite von zwei Prozent (also acht Prozent) aus. Davon
bleiben selbst beim höchsten Steuersatz noch 7,6 Prozent beim
Anleger hängen. Vom Jahr 2009 an sinkt diese Nachsteuerrendite durch
die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden auf 5,9 Prozent.
Ein Zahlenbeispiel: Ein Aktiensparer mit einem Depot von 100.000
Euro käme heute nach den oben gezeigten Bedingungen nach Steuern
nach zehn Jahren auf etwa 208.000 Euro. Nach Einrechnung der
Abgeltungssteuer ist von Verdoppelung keine Rede mehr, es sind "nur
noch" 177.000 Euro, also etwa 30.000 Euro weniger.
Diese Regelungen für Aktien gelten gleichlautend auch für
Investmentfondsbesitzer. Vor allem Anleger, die einen Fonds-Sparplan
besitzen, müssen aufpassen, wie Vermögensberater Michael Huber
erklärt: "Wenn Sie seit einigen Jahren einen Aktienfonds monatlich
besparen und aus Geldnot Anteile davon im Jahr 2010 verkaufen
müssen, dann greift die fifo-Regel (first in first out). Das heißt,
es werden die Anteile verkauft, die Sie zuerst gekauft haben und
deren Wertsteigerung, sofern vor 2009 gekauft, weiterhin steuerfrei
sind. Besser ist es, wenn Sie mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer
einen neuen Fonds besparen und auf diesen zurückgreifen, wenn Sie
kurzfristig Geld benötigen sollten."
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Gewinne und Verluste verrechnen
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Mit der Abgeltungssteuer können zukünftig auch Verluste und Gewinne
besser miteinander verrechnet werden. Wenn die Zinserträge,
beispielsweise aus einem Sparbrief, einem Festgeld und einem
Tagesgeldkonto, den Sparerpauschbetrag übersteigen, können diese zu
versteuernden Einnahmen mit Verlusten aus dem Verkauf eines
Aktienfonds verrechnet werden - das spart Steuern. Ausnahme:
Verluste bei Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet
werden.
Neben Immobilienbesitzern, für die sich mit der Abgeltungssteuer in
der Regel nichts ändert, können sich auch die Besitzer einer
Kapitallebensversicherung freuen. Laut Bund der Versicherten hat die
Abgeltungssteuer nur in einem konkreten Fall Auswirkung auf deutsche
Kapitallebensversicherungen. Nämlich dann, wenn diese vorzeitig
gekündigt werden und die Rückkaufswertauszahlung nach dem 1. Januar
2009 erfolgt. Für Policen, die regulär ablaufen, gilt weiterhin das
Alterseinkünftegesetz von 2005:
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Steuerfreiheit für Policen, die bis zum 31. Dezember 2004
abgeschlossen werden.
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Für alle später abgeschlossenen Versicherungen wird die Hälfte
der Kapitalauszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz
besteuert.
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Anlagestrategien
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Grundsätzlich wird gelten: Aktien werden ein wenig unattraktiver,
festverzinsliche Wertpapiere etwas interessanter. Bis Anfang 2009
ist also der Kauf von Aktien (Wertgewinne nach einem Jahr
steuerfrei) auf jeden Fall zu empfehlen.
Zertifikate
Solange diese Anlageform nicht mit einer Kapitalgarantie versehen
ist (aber auch das gibt es), gelten diese Papiere nicht als
"Finanzinnovationen", so dass sie steuerlich wie Aktien behandelt
werden. Also bei Kauf vor 2009 sind nach einem Jahr Kursgewinne
steuerfrei. Besonders interessant auch für vorsichtige Anleger sind
dabei Discount-Zertifikate. So wird etwa eine Aktie, die bei 100
Euro steht, für 90 Euro via Zertifikat gekauft. Auch wenn die Aktie
nach mehr als einem Jahr Laufzeit des Zertifikats unverändert bei
100 steht, so haben Sie einen steuerfreien Kursgewinn von 10 Euro
pro Zertifikat. Selbst wenn die zugrundeliegenden Aktien im Wert
fallen, ist so ein steuerfreier Kursgewinn einzufahren. Allerdings
sind bei diesen Produkten die maximalen Gewinne meist nach oben hin
begrenzt.
Anleihen
Sogenannte Niedrigzinsanleihen oder gar Zerobonds (ohne Verzinsung)
werden interessanter. Hier wird wenig Zins gezahlt, dafür aber ein
höherer Rückzahlungsbetrag als die Einlagesumme und dieser Gewinn
ist steuerfrei. Das schont den ohnehin gekürzten Sparerfreibetrag.
Aktien
Grundsätzlich wird das Investment in hochspekulative Aktien (etwa
aus Schwellenländern) uninteressanter. Denn das Verlustrisiko bleibt
ja weiterhin beim Anleger, hohe mögliche Spekulationsgewinne muss er
sich zukünftig mit dem Finanzamt teilen.
Kapitallebensversicherungen (KLV)
Dieses Produkt könnte wieder interessanter werden, nachdem die neuen
Steuerregeln 2005 es fast totgemacht haben. Wer länger als zwölf
Jahre einzahlt und am Tag der Auszahlung älter als 60 Jahre ist,
muss nur die Hälfte der Erträge mit 25 Prozent versteuern.
Immobilien
Betongold ist ein Gewinner, denn es ändert sich an der Besteuerung
nichts. Bei Veräußerung gilt: Hier bleibt die steuerliche
Veräußerungsgrenze bei zehn Jahren. Alles, was länger gehalten
wurde, ermöglicht steuerfreie Gewinne.
Auslandsdepots
Depots im Ausland werden schrittweise uninteressanter: Die
eingeführte Quellensteuer für grenzüberschreitende Kapitaleinkommen
(die bis 2011 schrittweise auf 35 Prozent angehoben werden soll)
wird nach Expertenmeinung eine Kapitalflucht der vermögenden Sparer
aus Deutschland weg aber nicht aufhalten, da sie nur für
Zinseinkünfte, nicht aber für Dividenden gilt. Doch selbst bei
Steueroasen wie Singapur oder Dubai sind vergleichbare Steuern im
Gespräch. Doch für die geschätzten 350 Milliarden Euro deutsches
Schwarzgeld im Ausland wird es immer enger. Seit diesem Jahr sind
Bankabfragen im ganzen EU-Ausland erlaubt, sobald ein
Steuerstrafbefehl vorliegt. Dazu kommen immer stärkere
Zollkontrollen, auch an Flughäfen, Zügen und an der Autobahn
zwischen Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Wer
seit Juli 2007 mit mehr als 10.000 Euro in bar unterwegs ist,
bekommt ein Steuerstrafverfahren an den Hals. Und immer wieder kommt
es vor, dass Vermögensverwalter der Staatsanwaltschaft einen
Datenträger mit Kundendaten zuspielen.
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