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"Campus Glossar"                      

Abgeltungssteuer (ab 2009)

Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht.

 

Keine Panik, aber rechtzeitig reagieren

 

Die Abgeltungssteuer kommt zwar erst 2009, aber schon jetzt bläst die Marketingmaschinerie der Finanzbranche zum Sturm auf die Geldanlagen der Bürger. Mit der Umschichtung in "abgeltungssichere Häfen" soll in den kommenden Monaten der Rubel richtig rollen. Kein Grund, in Panik zu verfallen: Anleger sollten sich gründlich informieren, ihre finanzielle Situation analysieren und dann erst Veränderungen in Angriff nehmen.

 

Schon jetzt umwirbt die Finanzbranche intensiv die Anleger. "Wer heute noch Aktien kauft, kann den Steuervorteil noch zweimal nutzen", rät beispielsweise ein Investmentstratege der Dresdner Bank.
Das ist richtig. Aber: "Wer noch nie an der Börse investiert hat, sollte das wegen eines möglichen Steuervorteils jetzt keinesfalls sofort tun. Wichtig ist, dass der Anleger seine Finanzsituation klärt und dann genau überlegt, was er macht", rät Michael Huber, Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Frankfurt.

Erst nachdenken, dann kaufen

 

Die Banken werben auch mit Dach- und Mischfonds, internationalen Aktienfonds oder einer strukturierten Vermögensberatung. Der Vorteil: Die Fondsmanager können bei solchen Produkten steuerfrei umschichten. Für Huber gilt auch hier: "Nichts kaufen, was Sie nicht verstehen!"

Und die Wissenslücken der Deutschen scheinen hinsichtlich der Abgeltungssteuer weit verbreitet zu sein: Laut einer repräsentativen Studie von Cominvest, der Investmentgesellschaft der Commerzbank, haben knapp zwei Drittel (63 Prozent der Befragten) noch nichts von der neuen Steuer gehört. Lediglich sieben Prozent fühlen sich "gut informiert". Ein erschreckendes Ergebnis, die Änderungen betreffen nämlich alle Bürger.

Pauschalen kommen

 

Ab 2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland, wie zum Beispiel Zinsen aus einem Sparbrief oder von einem Tagesgeldkonto, Dividenden von Aktien und auch Veräußerungsgewinne, generell mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz. Dieser steigt mit dem Einkommen und kann in der Spitze bis zu 45 Prozent betragen.

Wer viel Kapitalerträge hat, wird in Zukunft sparen. Denn bisher musste er die Einkünfte mit dem Spitzensteuersatz der Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag versteuern. Wer zurzeit als Millionär ein Depot mit festverzinslichen Papieren in Höhe von einer Million Euro besitzt, wird bei durchschnittlicher Verzinsung etwa 7.500 Euro pro Jahr sparen.

Die Bank führt die 25 Prozent zusammen mit dem Solidaritätszuschlag direkt ans Finanzamt ab und, auf Antrag des Kunden, auch die Kirchensteuer. Damit bleibt die Gesamtbelastung unter 30 Prozent. Ein Vorteil für viele, die voll berufstätig sind und einen höheren Steuersatz haben. Wer einen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann sich das zu viel gezahlte Geld vom Staat wieder zurückholen. Steuerfrei können Sparer aber weiterhin jährlich 801 Euro als Single bzw. 1602 Euro als Ehepaar einstreichen, nur der Sparerfreibetrag heißt dann Sparerpauschbetrag. "Sie müssen also auch weiterhin bei Ihrer Bank oder Ihrem Fondsanbieter einen Freistellungsauftrag erteilen", erklärt Huber.

Generell erleichtert das neue Prozedere vielen Anlegern den lästigen Papierkram. Wer jedoch im Ausland engagiert ist, beispielsweise Geld auf einem Tagesgeldkonto einer österreichischen Bank liegen hat, muss die Zinseinkünfte in seiner jährlichen Steuererklärung angeben. Auch bei der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten wird der Anleger um einige Formulare nicht herumkommen.

Wer weiß, dass er mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen inklusive der Kapitaleinkünfte unter dem Grundfreibetrag - derzeit 7664 Euro - liegt, kann mit Hilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung einen generellen Steuerabzug vermeiden. Vor allem Schüler, Studenten oder Rentner fallen unter diese Regelung. Den Antrag auf die Bescheinigung gibt es beim Finanzamt, er wird für maximal drei Jahre gewährt und muss danach neu beantragt werden. So muss man gegebenenfalls nicht auf eine Rückzahlung durch das Finanzamt warten.

Weniger Rendite an der Börse

 

Besonders Aktionäre müssen umdenken, denn durch die neue Regelung werden einige Vorteile gestrichen. Aktionärsschützer sehen dabei nicht nur eine "Diskriminierung der Aktienkultur", sondern auch die Gefahr einer "Versorgungslücke in Milliardenhöhe." Beispiele:

  • Die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds entfällt. Kursgewinne von Anteilen, die ab 2009 erworben werden, müssen auch nach einem Jahr Haltefrist voll versteuert werden. Bei Wertpapieren, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, gilt aber weiterhin die derzeitige Regelung. Das kann zu einer Börsenrallye am Ende des nächsten Jahres führen.

  • Der Vorteil, dass Dividenden bis Ende 2008 nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) besteuert werden, fällt weg.

  • Realisierte Spekulationsgewinne, die zusammen in einem Jahr 512 Euro nicht übersteigen, können ab 2009 ebenfalls nicht mehr steuerfrei eingestrichen werden.

  • Werbungskosten in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften - wie Fahrten zur Hauptversammlung oder Depotgebühren - können künftig nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Ein großer Nachteil für Aktiensparer. Heute geht man von einer durchschnittlichen Aktienrendite von etwa sechs Prozent plus einer Dividendenrendite von zwei Prozent (also acht Prozent) aus. Davon bleiben selbst beim höchsten Steuersatz noch 7,6 Prozent beim Anleger hängen. Vom Jahr 2009 an sinkt diese Nachsteuerrendite durch die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden auf 5,9 Prozent. Ein Zahlenbeispiel: Ein Aktiensparer mit einem Depot von 100.000 Euro käme heute nach den oben gezeigten Bedingungen nach Steuern nach zehn Jahren auf etwa 208.000 Euro. Nach Einrechnung der Abgeltungssteuer ist von Verdoppelung keine Rede mehr, es sind "nur noch" 177.000 Euro, also etwa 30.000 Euro weniger.

Diese Regelungen für Aktien gelten gleichlautend auch für Investmentfondsbesitzer. Vor allem Anleger, die einen Fonds-Sparplan besitzen, müssen aufpassen, wie Vermögensberater Michael Huber erklärt: "Wenn Sie seit einigen Jahren einen Aktienfonds monatlich besparen und aus Geldnot Anteile davon im Jahr 2010 verkaufen müssen, dann greift die fifo-Regel (first in first out). Das heißt, es werden die Anteile verkauft, die Sie zuerst gekauft haben und deren Wertsteigerung, sofern vor 2009 gekauft, weiterhin steuerfrei sind. Besser ist es, wenn Sie mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer einen neuen Fonds besparen und auf diesen zurückgreifen, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen sollten."

Gewinne und Verluste verrechnen

 

Mit der Abgeltungssteuer können zukünftig auch Verluste und Gewinne besser miteinander verrechnet werden. Wenn die Zinserträge, beispielsweise aus einem Sparbrief, einem Festgeld und einem Tagesgeldkonto, den Sparerpauschbetrag übersteigen, können diese zu versteuernden Einnahmen mit Verlusten aus dem Verkauf eines Aktienfonds verrechnet werden - das spart Steuern. Ausnahme: Verluste bei Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Neben Immobilienbesitzern, für die sich mit der Abgeltungssteuer in der Regel nichts ändert, können sich auch die Besitzer einer Kapitallebensversicherung freuen. Laut Bund der Versicherten hat die Abgeltungssteuer nur in einem konkreten Fall Auswirkung auf deutsche Kapitallebensversicherungen. Nämlich dann, wenn diese vorzeitig gekündigt werden und die Rückkaufswertauszahlung nach dem 1. Januar 2009 erfolgt. Für Policen, die regulär ablaufen, gilt weiterhin das Alterseinkünftegesetz von 2005:

  • Steuerfreiheit für Policen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden.

  • Für alle später abgeschlossenen Versicherungen wird die Hälfte der Kapitalauszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Anlagestrategien

 

Grundsätzlich wird gelten: Aktien werden ein wenig unattraktiver, festverzinsliche Wertpapiere etwas interessanter. Bis Anfang 2009 ist also der Kauf von Aktien (Wertgewinne nach einem Jahr steuerfrei) auf jeden Fall zu empfehlen.

Zertifikate
Solange diese Anlageform nicht mit einer Kapitalgarantie versehen ist (aber auch das gibt es), gelten diese Papiere nicht als "Finanzinnovationen", so dass sie steuerlich wie Aktien behandelt werden. Also bei Kauf vor 2009 sind nach einem Jahr Kursgewinne steuerfrei. Besonders interessant auch für vorsichtige Anleger sind dabei Discount-Zertifikate. So wird etwa eine Aktie, die bei 100 Euro steht, für 90 Euro via Zertifikat gekauft. Auch wenn die Aktie nach mehr als einem Jahr Laufzeit des Zertifikats unverändert bei 100 steht, so haben Sie einen steuerfreien Kursgewinn von 10 Euro pro Zertifikat. Selbst wenn die zugrundeliegenden Aktien im Wert fallen, ist so ein steuerfreier Kursgewinn einzufahren. Allerdings sind bei diesen Produkten die maximalen Gewinne meist nach oben hin begrenzt.

Anleihen
Sogenannte Niedrigzinsanleihen oder gar Zerobonds (ohne Verzinsung) werden interessanter. Hier wird wenig Zins gezahlt, dafür aber ein höherer Rückzahlungsbetrag als die Einlagesumme und dieser Gewinn ist steuerfrei. Das schont den ohnehin gekürzten Sparerfreibetrag.

Aktien
Grundsätzlich wird das Investment in hochspekulative Aktien (etwa aus Schwellenländern) uninteressanter. Denn das Verlustrisiko bleibt ja weiterhin beim Anleger, hohe mögliche Spekulationsgewinne muss er sich zukünftig mit dem Finanzamt teilen.

Kapitallebensversicherungen (KLV)
Dieses Produkt könnte wieder interessanter werden, nachdem die neuen Steuerregeln 2005 es fast totgemacht haben. Wer länger als zwölf Jahre einzahlt und am Tag der Auszahlung älter als 60 Jahre ist, muss nur die Hälfte der Erträge mit 25 Prozent versteuern.

Immobilien
Betongold ist ein Gewinner, denn es ändert sich an der Besteuerung nichts. Bei Veräußerung gilt: Hier bleibt die steuerliche Veräußerungsgrenze bei zehn Jahren. Alles, was länger gehalten wurde, ermöglicht steuerfreie Gewinne.

Auslandsdepots
Depots im Ausland werden schrittweise uninteressanter: Die eingeführte Quellensteuer für grenzüberschreitende Kapitaleinkommen (die bis 2011 schrittweise auf 35 Prozent angehoben werden soll) wird nach Expertenmeinung eine Kapitalflucht der vermögenden Sparer aus Deutschland weg aber nicht aufhalten, da sie nur für Zinseinkünfte, nicht aber für Dividenden gilt. Doch selbst bei Steueroasen wie Singapur oder Dubai sind vergleichbare Steuern im Gespräch. Doch für die geschätzten 350 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld im Ausland wird es immer enger. Seit diesem Jahr sind Bankabfragen im ganzen EU-Ausland erlaubt, sobald ein Steuerstrafbefehl vorliegt. Dazu kommen immer stärkere Zollkontrollen, auch an Flughäfen, Zügen und an der Autobahn zwischen Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Wer seit Juli 2007 mit mehr als 10.000 Euro in bar unterwegs ist, bekommt ein Steuerstrafverfahren an den Hals. Und immer wieder kommt es vor, dass Vermögensverwalter der Staatsanwaltschaft einen Datenträger mit Kundendaten zuspielen.

 

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Begriffe verständlich

Abgeltungssteuer (Ab 2009)       soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht.