Bausparen und dessen variable und flexible Formen
Informationen zur Bausparen, den Möglichkeiten und Informationen zur
Förderberechtigung
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Arbeitnehmer aufgepasst: Verschenken Sie kein Geld vom Staat und Arbeitgeber |
Fast alle Arbeitnehmer haben zusätzlich zum Lohn oder zum Gehalt Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL)
In vielen Fällen sind die Leistungen tariflich abgesichert. Nähere Informationen finden Sie in den Ausführungen zum
§11 Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Viele verschenken ihre vermögenswirksame Leistungen. Damit Ihnen das nicht passiert und Sie sich kein Geld entgehen lassen, das Ihnen zustehen kann:
Arbeitnehmer können beim Bausparen bis zu 470 EUR im Jahr mit vermögenswirksamen Leistungen sparen.
Dafür können Sie 9,00% Sparzulage 1) vom Staat erhalten, das sind jährlich bis zu 43,00 EUR 3).
(Siehe hierzu auch Staatliche Förderungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz)
Für weitere Sparleistungen können Sie Wohnungsbauprämie 1) erhalten
So können Sie Ihren persönlichen Vermögensaufbau selbst gestalten:
vL-Anlage |
Guthaben
2) |
Arbeitnehmersparzulage
1) |
|
40,00 € |
3.672 € |
301 € |
|
33,23 € |
3.035 € |
252 € |
|
26,59 € |
2.408 € |
203 € |
|
20,00 € |
1.786 € |
154 € |
|
13,29 € |
1.134 € |
105 € |
1) Es gelten Einkommensgrenzen
2) Schwäbisch Hall Tarif Fuchs-Standardvariante (XX) Die gewählte Mindestbausparsumme von 10.000 EUR kann innerhalb von 7
Jahren nicht mit der dargestellten Besparung zugeteilt werden.
3) Betrag gerundet
Sie sind noch nicht Bausparer
Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.