Bausparen ...flexibel Sparen und Finanzieren

Renditestark Renovieren, Modernisieren, Sanieren, bis hin zum riestergeförderten Wohneigentum, Fachartikel u. v. m.

Inhaltsverzeichnis Bausparen

 

Bausparen

    Millionenfach bewährt

    Förderung Arbeitnehmer

    Wohnungsbauprämie

    Fünftes VermBG

            Gesetzesauszug §11

            Tabellarisch

Das Bauspardarlehen

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Bausparen5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung

Ihren Bausparvertrag jetzt sichern. Ob Sie bauen, kaufen, modernisieren oder vorsorgen möchten: ein Bausparvertrag ist die richtige Basis für ihr Vorhaben. Damit schaffen Sie zum einen das notwendige Eigenkapital und sichern sich zudem die Option auf ein sicheres Darlehen. Die Bausparverträge von Schwäbisch Hall bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot, ganz persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten. Für die meißten Bausparvertrags-Angebote gilt: Riester-Förderung ist in der Darlehensphase für bestimmte Zwecke möglich.

 

Rechtsgrundlage

5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)

Anlageformen:

Bausparvertrag

Beteiligungssparvertrag

(z. B. Erwerb von Anteilen an Investmentfonds mit mind.

60 % Aktienanteil)

Vertragspartner:

Bausparkasse

Investmentgesellschaft

jährlich geförderter Anlagehöchstbetrag:

470,00 € je Arbeitnehmer

400,00 € je Arbeitnehmer

Einzahlungen:

Vermögenswirksame Leistungen müssen vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf Antrag angelegt werden:

aufgrund einer tariflichen Vereinbarung

auf Verlangen des Arbeitnehmers weitere Teile des Gehaltes bis zum Höchstbetrag von insgesamt 870 Euro im Jahr (= 72,50 Euro im Monat)

Staatliche Förderung:

9,00% 

Arbeitnehmersparzulage von max. 470,00 €
43 € (gerundet)

20,00%

Arbeitnehmersparzulage von max. 400,00 €
80 €

Einkommensgrenzen
(zu verst. Einkommen) für die staatl. Förderung:

17.900 Alleinstehenden

20.000 Alleinstehenden

35.800

bei zusammen veranlagten Ehegatten

40.000

bei zusammen veranlagten Ehegatten

Abhängig vom Familienstand und Anzahl der zum Haushalt gehörigen unterhaltspflichtigen Kinder ergeben sich Bruttobezügen, die Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen können.
Jahreshöchstarbeitslohntabelle

Bindungsfrist:

7 Jahre nach Vertragsabschluss

Vertragsabschluss ab 2009 endet die Bindefrist nicht

7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage:






Die Investmentgesellschaft bzw. die Bausparkasse erstellt jedes Jahr eine Bescheinigung über die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitnehmer reicht die Bescheinigung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt ein und beantragt die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Nach Ablauf der Sperrfrist überweist das Finanzamt die gesamte Arbeitnehmersparzulage.

Sie sind noch nicht Bausparer Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.

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Zusatz Informationen

Nichts ist wichtiger als Informationen, sie sind auf der Suche nach  BauGrund, der Wohnungssuche einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einem Anlageobjekt, die Eigentumswohnung oder gar einem Wochenendgrundstück für die Erholung von Arbeit und Strass.  Hier werden Sie sicher pfündig. Allem können wir jedoch nicht gerecht werden. Sind aber darauf bedacht Ihre Wohnwünsche zu erfüllen. Geben Sie uns die Chance dafür.

 

Sie beschäftigen sich bereits seit langem mit der Veränderung ihrer Wohnwünsche, ihrem Lebensmittelpunkt, hier sind Sie genau richtig. In einer Kurzversion möchten wir Sie mit Informationen versorgen die wichtig sind. Lesen Sie die Informationen in dem Flyer Infoblatt Kauf 20014258, Flyer Eigentumswohnung - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer

 


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