Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur
Förderberechtigung
Altersvorsorgeförderung nach Riester
jetzt aufs Bausparen und zudem auch in der Finanzierung gefördert mit der WohnBauRente von Schwäbisch Hall AG |
Die attraktive Riester-Förderung für die private Altersvorsorge können Sie nun auch fürs Bausparen erhalten. Schwäbisch Hall bietet ab sofort die Fuchs WohnBauRente an – den staatlich zertifizierten Bausparvertrag mit Riester-Förderung. Dieser ist insbesondere für Finanzierer attraktiv. Hier die wichtigsten Vorteile in der direkten Baufinanzierung:
Vorteile nutzen, wo gefördert wird --- Warum nicht?
Häuslebauer und Käufer einer selbstgenutzten Immobilie können aufatmen.
Seit dem 1.November 2008 wird die Eigenheimfinanzierung wieder vom Staat gefördert. Bis zu ca. 50.000 EUR lassen sich dank der Riesterförderung durch staatliche Zulagen, Steuervorteile und der damit verbundenen Zinsersparnis sparen. Die Sparda-Bank/en haben mit dem Verbundpartner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG das richtige Konzept.
Kredit mit Förderung
Sie sind in der Lage den aufgenommenen Kredit bis zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen?
Haben das Häusle nach 2007 gebaut und oder gekauft
und dient der Eigennutzung?
Dann haben Sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines geförderten Immobilien Sofortkredites.
Der Unterschied zum herkömmlichen Immobilienkredit liegt darin, dass Sie für die Tilgung des Riester geförderten Darlehens vom Staat die folgenden Förderungen über die gesamte Laufzeit erhalten.
Grundzulage p.a. 154,00EUR
Kinderzulage p.a. 185,00EUR (für Kindergeldberechtigte u. Geburtsdatum bis 31.12.2007)
Kinderzulage p.a. 300,00EUR (für Kindergeldberechtigte u. Geburtsdatum ab 01.01.2008)
Berufseinsteiger Bonus 200,00EUR (einmaliger Betrag für Jugendliche unter 25 Jahre)
Steuervorteil
Stets im PLUS ist der, der sich zur herkömmlichen Immobilienfinanzierung die Kombination der jetzt möglichen Riesterförderung sichert. Es steht jedem offen, da die Zulagen geförderte Finanzierung Einkommensunabhängig, jedoch personengebunden ist. Die Förderbilanz ist ebenfalls abhängig vom Alter, Anzahl der Kinder und wann sie geboren wurden. Die Summe des Finanzierungbedarfes ebenfalls. Eines steht fest, Sie sparen auf jeden Fall.
Bis zu über 50 000 Euro Ersparnis sichern
In den Modellfällen summieren sich die Vorteile bis zum Rentenbeginn auf bis zu ca. 12 600 bis 51 500 Euro. Die Steuern, die im Rentenalter auf die Förderbeträge anfallen, sind in diesen Summen bereits verrechnet. Auch die Zinsen für ein Riester-Darlehen müssen nicht hoch sein. Günstigste Konditionen versprechen die garantierten Anschlusskonditionen der Bausparkasse. Die ermittelten Vorteile kommen zu stande, aus der Riester Grundförderung, und oder Kinderzulagen und den steuerlichen Vorteilen.
Angebote, Sparda und Co.
Großes Manko allerdings: Riester-Darlehen sind - noch zumindest - sehr selten. Die Zeitschrift Finanztest hat 86 Anbieter befragt. Nur sechs Anbieter hatten ein für die Finanztest-Modellfälle passendes Angebot. Die meisten Banken und Sparkassen wollen vorerst überhaupt keine eigenen Riester-Darlehen anbieten oder sie planen die Einführung erst im Laufe des Jahres. -
Die Sparda-Bank Berlin e.G. bietet in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Verbundpartner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, das WohnBauRente-Darlehen an. Vergleichsberechnungen belegen, dass bei dieser Finanzierungsform, der Kunde hat im vollem Umfang Vorteile hat. Die im vorn herein beschriebenen Vorteile, bis zum Rentenbeginn von ca. 12.000 bis 51.500 EUR, sind hier sehr Realitätsnah. Wünschen auch Sie eine persönliche Beratung, dann vereinbaren Sie einen Termin, oder informieren Sie sich auch telefonisch unter der folgenden Telefonnummer: 01723539414.
Im übrigen ist es nicht gerade üblich, das eine Hausbank einem Anderen Institut die/eine erstrangige Sicherheit einräumt.
Förderung
Riester geförderte Darlehen zur Sicherstellung Ihres Häuslebaus oder -Kauf inkl. der nötigen Modernisierung beim Altbau werden zu günstigen Konditionen geboten. Prüfen Sie die Konditionen für die sie geboten werden. Sie haben die Wahl.
Schließen Sie für Ihre Eigenheimfinanzierung ein Riester-Darlehen ab! Dessen Zinssatz sollte aber nicht viel höher sein als für einen Kredit ohne Förderung.
Alt- oder Neuvertrag
Sinnvoll und rentabel sind Einzahlungen auf einen Riester-Sparvertrag, aber beachten Sie die Förderung in der Tilgungsphase. Die macht die Finanzierung wertvoll.
Zahlen Sie nach dem Hauskauf kein Geld mehr in Ihren alten Riester-Sparvertrag. Hierbei sind Riester-Sparverträge gemeint, die vorsorglich der Altersvordorge dienlich sind, wie zum Beipiel: RiesterRentenVersicherung, Investmentsparverträge, Banksparverträge.
Die Tilgung des Riester-Darlehens ist rentabler.
Kombikredite der Bausparkasse
Riester-Förderung gibt es auch für Kombikredite der Bausparkassen, bei denen ein Bausparvertrag mit einem tilgungsfreien Darlehen vorfinanziert wird.
Üblicher Weise erfolgt die Finanzierung bei einer Bausparkasse in Form eines tilgungsfreien Vorausdarlehens. Die Riesterförderung wird dem Bau-Sparvertrag gutgeschrieben, der das Vorausdarlehen nach Zuteilung des Vertrages ablöst. Anschließend dienen die Zulagen der Tilgung des über die gesamte Laufzeit Zinssicheren Bauspardarlehen.
Die attraktive Riester-Förderung für die private Altersvorsorge können Sie nun auch fürs Bausparen erhalten. Schwäbisch Hall bietet ab sofort die Fuchs WohnRente an – den staatlich zertifizierten Bausparvertrag mit Riester-Förderung. Dieser ist insbesondere für Finanzierer attraktiv. Hier die wichtigsten Vorteile:
Darlehenszinssatz nominal: 2,95 % p.a.1
Geringer
Regelsparbeitrag und niedrige Tilgung: jeweils 4 Promille
der
Bausparsumme pro Monat
Steuerfreie Ansparphase, dadurch keine Abgeltungsteuer
Hohe staatliche Förderung ohne Einkommensgrenzen
Die volle Förderung für das laufende Jahr können Sie sich sichern, wenn Sie rechtzeitig vor Jahresschluss einen Fuchs WohnRente-Bausparvertrag abschließen und die erforderlichen Sparbeiträge einzahlen. Lassen Sie sich beraten!
1 Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 3,17 %
Wohn-Riester kompakt
Ob Förderrahmen, steuerliche Bestimmungen oder Verwendungsmöglichkeiten:
Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Wohn-Riester. mehr ...
Was ist das Ziel von Wohn-Riester? Was wird genau gefördert?
Seit 2002 wird der Aufbau einer privaten Rente
durch Zuschüsse und steuerliche Abzugsfähigkeit gefördert
(Riester-Rente). Mit dem Eigenheimrentengesetz wird auch
selbstgenutztes Wohneigentum in die private Altersvorsorge
integriert (Wohn-Riester). Das bedeutet, dass auch der Kauf, Neubau
von selbstgenutzten Immobilien nach 2007 oder - zu Rentenbeginn -
die Entschuldung der eigenen Wohnung oder eines ausschließlich
selbst bewohnten Hauses gefördert werden. Modernisierungs- und
Energiesparmaßnahmen an bestehenden Immobilien werden nicht
gefördert.
Sie können die Riester-Förderung erhalten für
Sparbeiträge zur Eigenkapitalbildung
Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Ab wann gilt das Eigenheimrentengesetz?
Das Eigenheimrentengesetz ist die rechtliche Grundlage von Wohn-Riester und ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Ist die Entnahme aus bestehenden riestergeförderten Altersvorsorgeverträgen möglich?
Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital
kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % aus einem bestehenden,
zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag entnommen und für die
Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werden.
Übergangsregelung: Die Höhe des Entnahmebetrages bei vor dem 1.
Januar 2008 abgeschlossenen Altersvorsorge-Verträgen muss in 2008
und 2009 mindestens 10.000 EUR betragen.
Die bisherige Betragsbegrenzung und die Rückzahlungspflicht für das
entnommene Kapital entfallen. Nach einer Kapitalentnahme können
bestehende Riester-Verträge ggf. weiterlaufen und auch weiter
bespart werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind:
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte
Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitslose
Landwirte
Selbstständige, sofern pflichtversichert
Mittelbar: Ehepartner (Voraussetzung: zwei
Altersvorsorgeverträge)
Es gibt keine Einkommensgrenzen.
Wie hoch ist die Riester-Förderung?
Für Wohn-Riester gilt ebenfalls der bereits bestehende Förderrahmen für Altersvorsorge-Produkte:
Grundzulage p.a.: 154 € (alleinstehend), 308 € (verheiratet) 1)
Kinderzulage p.a.: 185 €/300 € für jedes ab 2008 geborene Kind. Ab 2008: Einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 € für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger.
Gefördert werden Einzahlungen auf riesterzertifizierte Altersvorsorge-Produkte bis zu 4 % aus dem beitragspflichtigen Einkommen des Vorjahres (max. 2.100 €, abzüglich gewährter Zulagen).
Beantragung der Zulagen erfolgt über einen
schriftlichen Antrag beim jeweiligen Produktanbieter.
1) Voraussetzung: Zwei Altersvorsorgeverträge
Wie erfolgt die Besteuerung?
Auch für Wohn-Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung.
Zur Ermittlung einer fiktiven „Wohn-Rente“ muss ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ geführt und mit jährlich 2 % bis zum vereinbarten Rentenbeginn verzinst werden. Auf dem „Wohnförderkonto“ werden das entnommene Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge und die gewährten Riester-Zulagen eingestellt.
Die aufgelaufene Summe muss dann ab Rentenbeginn1 zum persönlichen Steuersatz nachgelagert versteuert werden.
Bei der Art der Besteuerung hat der
Förderberechtigte ein Wahlrecht:
- Jährliche Besteuerung (Laufzeit: bis zu 25 Jahre bis zur
Vollendung des 85. Lebensjahres) oder
- Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 30 %.
Im Falle des Verkaufs eines riestergeförderten
Objektes muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden - es
sei denn, innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie
erworben und bezogen oder es erfolgt eine Ersatz-Investition in
einen zertifizierten Altersvorsorge-Sparvertrag (innerhalb eines
Jahres nach dem Kalenderjahr der schädlichen Verwendung).
1)
Beginn der "Auszahlungsphase"
Bausparen und Finanzieren mit Riester-Förderung
Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften
können künftig staatlich geförderte Wohn-Riester-Produkte anbieten.
Schwäbisch Hall hat deshalb den Fuchs WohnRente-Bausparvertrag
entwickelt. Anfang des kommenden Jahres wird Schwäbisch Hall zudem
Finanzierungsprodukte mit Riester-Förderung anbieten. Dazu gehören
Angebote zur Sofortfinanzierung (Fuchs WohnbauRente) sowie
riestergeförderte Bauspardarlehen in den Bauspartarifen Fuchs und A.
Setzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge
auf „4 Wände und Rente“ von Schwäbisch Hall:
Sie sind noch nicht Bausparer - Volle Förderung zur Wohnrente sichern
Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.