Informationen zum Wohngeld |
Wohngeld ab 2009 - Ratschläge und Hinweise
Am 1.1.2009 tritt die Wohngeld-Leistungsnovelle in Kraft. Ein Wohngeldempfänger, der heute 90 Euro erhält, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten - rund 50 Euro oder rund 60 Prozent mehr als bisher. Die Heizkosten werden mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in die Miete eingerechnet.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als
Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in
einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert,
steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für
den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den
Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
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Die beauftragte kostenfreie Fremdmittelbescheinigung - zur
Beantragung von Wohngeld - wird Ihnen dann durch das entsprechende
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