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  • Eigenheimrentengesetz (WohnRente) am 08.04.2008 beschlossen
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  • Abgeltungssteuer (Bausparen) ab 01.01.2009
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  • Anbieter wechsel wird zur Massenbewegung
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  • 22.10.2007 RTL EXTRA zum Thema Anbieterwechsel
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  • 06.09.2007 WOHNEN Spartip
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  • 28.08.2007 Bundesnetzagentur ermutigt zum Wechsel
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  • 20.07.2007 Erhöhen Bundesländer die Stromrechnung der Verbraucher?                                                              mehr dazu lesen >>>

■ Mit bestem Wohn-Riester 9.711,98 EUR weniger zahlen

Wer für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn­Riester-Darlehen nutzt, kommt bei Bausparkassen meist besser weg als bei Banken. So gibt es bei der günstigsten Bausparkasse, Schwäbisch Hall, das Riester-Darlehen zu einem Zinssatz von 4,26 Prozent, das beste Bank-Angebot - von der Allianz - liegt bei 4,75 Prozent. Das berichtet die Zeitschrift „Finanztest" in ihrer Juni-Ausgabe.

Bei einem Darlehen in Höhe von 160 000 Euro und einer Laufzeit von 20 Jahren kann schon die scheinbar geringe Zins-Differenz von 0,49 Prozent enorme Auswirkungen auf die Haushaltskasse der Häuslebauer haben: Bei einer Verzinsung von 4,26 Prozent summieren sich die Zinsen nach 20 Jahren auf insgesamt 76 334,69 Euro, bei einem Zinssatz von 4,75 Prozent müssen hingegen 86 046,67 Euro - und damit 9711,98 Euro mehr ge­zahlt werden.

Die Riester-Darlehen der meisten Banken und Vermittler haben laut „Finanztest" höhere Zinssätze als herkömmliche Bank-Kredite ohne Riester-Förderung. Dafür zahlt aber der Staat bei der Riester-Variante mit: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren sind, erhält pro Jahr 308 Euro Grundzulagen und 370 Euro Kinderzulagen. Bis das Darlehen getilgt ist, sind das insgesamt rund 13 000 Euro.

Bei solchen Kombikrediten werden ein Bausparvertrag und ein tilgungsfreies Darlehen kombiniert, erklärt Finanztest. Die günstigsten Zinssätze gibt es allerdings nur bei ausreichend Eigenkapital. Mitbringen müssen Wohnungs- oder Hauskäufer den Angaben zufolge mindestens 20 Prozent der Kaufsumme plus Gebühren.

■  Riester Bausparen ab 01.11.2008

Mittwoch, den 1. Oktober 2008 bald ist es soweit: Voraussichtlich ab dem 1. November 2008 können Sie mit Schwäbisch Hall „wohnriestern”. Mit dem Fuchs WohnRente-Bausparvertrag profitieren Sie über die gesamte Laufzeit von den Vorteilen der Riesterförderung – wie beispielsweise hohe staatliche Zulagen, keine Einkommensgrenzen und der Kinder- und Familienfreundlichkeit. Dank Bausparen und staatlicher Altersvorsorge-Förderung bilden Sie kontinuierlich Eigenkapital. Das gibt Ihnen Sicherheit und senkt die Finanzierungskosten für den Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. So verwirklichen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und sparen zukünftig Miete – damit werden die Vorteile privater Altersvorsorge bereits vor Renteneintritt für Sie erlebbar!
Der Fuchs WohnRente-Bausparvertrag befindet sich derzeit im staatlichen Zertifizierungsverfahren. Mit unserem Spezial-Newsletter zum Thema "Wohn-Riester" halten wir Sie über Tarifdetails und die attraktiven Konditionen auf dem Laufenden.
Ihre Bausparkasse Schwäbisch Hall
Wohn-Riester kompakt
Ob Förderrahmen, steuerliche Bestimmungen oder Verwendungsmöglichkeiten: Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Wohn-Riester. mehr ...

11.07.2008 WoP: Keine Zweckbindung für junge Leute

Der Bundestag hat am 20. Juni in der zweiten und dritten Lesung den Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Eigenheimrentengesetz verabsch-iedet. Die Besonderheit daran ist, dass an das Gesetz auch eine Neuregelung zur dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-prämie (WOP) beim Bausparen gekoppelt ist . „Aber der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass junge Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren von der dauerhaften Zweckbindung der WOP ausgenommen werden", freut sich Roland Vogelmann aus dem Bereich Vorstandsstab, Kommunikation, Politik und Gesellschaft (VK) der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. „Wegen der großen Bedeutung der Themen Sparen und Vermögens-bildung für junge

Leute hat das Bundesfinanz-ministerium diese Ausnahme-regelung in ihren Gesetzesent-wurf aufgenommen." Der Bundesrat soll das Gesetz am 4. Juli verabschieden. „Wir haben von Beginn an den Dialog mit der Politik gesucht und immer wieder auf die Bedeutung des Sparverhaltens junger Menschen für den Staat hingewiesen", erklärt Vogelmann. Auch die Länderkammer habe bereits während der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs darauf ge-drungen, wenigstens die jungen Menschen von der WOP-Neuregelung zu verschonen.„Insgesamt ist es ein entscheidender Wegweiser, dass der Wohnimmobilie durch das Eigenheimrentengesetz nun auch von staatlicher Seite ihre 'Altersvorsorgetauglichkeit' bestätigt und sie damit einer Kapitalvorsorge gleichgestellt wird.

   Dieser Schritt wird sich in den kommenden Jahren positiv auf den Immobilienfinanzierungsmarkt auswirken", so Vogelmann.

  • Durch das Eigenheimrentengesetz wird der Erwerb einer Wohnimmobilie zusätzlich gefördert.

  • Mit einem entsprechend zertifizierten Bausparprodukt können Kunden künftig Zulagen aus dem Eigenheimrentengesetz erhalten.

  • Darüber hinaus bleiben die Förderwege WOP und vermögenswirksame Leistungen für Bausparverträge erhalten.



Energieausweis - jetzt handeln!

Zum 1. Juli hat sich wieder einiges geändert. So ist jetzt ein Energieausweis für alle vor 1965 gebauten Häuser Pflicht, die vermietet oder verkauft werden sollen. Mit dem Ausweis können Mieter und Kaufinteressenten auf einen Blick erkennen, ob der Energieverbrauch "im grünen Bereich" ist.

Übrigens: Ab 2009 sind alle Gebäude ausweispflichtig - selbst Neubauten! Wer bereits eine Immobilie besitzt und zukünftig vermieten oder verkaufen möchte, sollte sich rechtzeitig einen Energieausweis besorgen. Unser Tipp: Beantragen Sie einen günstigen verbrauchsorientierten Energieausweis und sparen Sie sich teure Sachverständigen-Gutachten! Das ist während der gesetzlichen Übergangsfrist noch bis Ende September möglich.

So erhalten Sie einen Energieausweis: Laden Sie die Testversion von WISO Vermieter 2009 herunter und ermitteln Sie mit dem Energieausweis-Rechner den Verbrauchskoeffizienten Ihrer Immobilien. Anschließend beantragen Sie über das Internet beim Energiedienstleister Techem einen kostenpflichtigen Ausweis. Dieser Ausweis ist zehn Jahre gültig.


Eigenheimrentengesetz (ERG)          Das Bundeskabinett hat am 8. April das Eigenheimrentengesetz (ERG) beschlossen. Damit wird das selbst genutzte Wohneigen-tum rückwirkend ab dem 1 .1 .2008 Riester gefördert. Mit Hochtouren arbeitet Schwäbisch Hall an einem Fuchs WohnRente-Bausparvertrag und einem TA-Darlehen.

Das Eigenheimrentengesetz ("Wohn-Riester") durchläuft derzeit das Gesetzgebungsver-fahren. Bis Mitte Juli wird mit dem Abschluss gerechnet. D. h. die Eckdaten stehen bereits heute fest, aber Änderungen sind noch möglich. Vorgesehen ist unter anderem eine durchgängige Förderung für Sparleistungen und Tilgungsbeiträge auf Bausparverträge. Auch für TA-Darlehen können künftig Altersvorsorge-Zulagen beantragt werden.Gemäß den Buchstaben des Gesetzes ist diese Neuregelung v. a. für Mieter interessant, die für Wohneigentum vorsorgen oder kurzfristig in die eigenen vier Wände ziehen wollen. Leider ist die Förderung nicht für Renovierungen und Modernisie­rungen vorgesehen.

Bausparen dreifach gefördert Generell ist die Aufwertung des Wohneigentums als anerkannte Altersvorsorge zu begrüßen. Eine bürokratische Herausforderung stellt allerdings das Thema nachgelagerte Besteuerung (siehe Kasten) noch dar - hier bleibt das Gesetzgebungsver-fahren noch abzuwarten.Besonders positiv ist, dass Bausparen durch die hohe Riesterförderung, die keiner Einkommensgrenze unterliegt, noch attraktiver wird.

Optionsschein einsetzenDamit sich Kunden in der Übergangsphase möglichst viele Riesterpotenziale sichern können, hat Schwäbisch Hall die Fuchs WohnRente-Option entwickelt. Dieser Optionsschein ist rechtlich betrachtet eine Beratungsverein-barung, die den Wohnriester interessierten Kunden folgenden Service bietet:
  • E-Mail-Newsletter-Service,   der die Kunden auf dem Laufenden hält.

  • Aktive Vereinbarung eines Termins durch den zuständigen Berater vor Ort, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

  • Kompetente Beratung und Betreuung

Seriöses und attraktives ProduktZusammen mit einem kompakten Marktbearbeitungspaket wird dem Kunden die Ansprache erleichtert. Das Paket besteht aus Beraterinfo und Kundenflyer.

Nachgelagerte BesteuerungAuch für Wohn-Riester-Produkte gilt die nachgelagerte Besteuerung. Zur Ermittlung einer fiktiven "Wohn-Rente" muss nach heutigem Stand ein so genanntes "Wohnförderkonto" geführt und mit jährlich 2 % in der Ansparphase bis zum vereinbarten Rentenbeginn verzinst werden. Auf dem "Wohnförderkonto" werden das entnommene Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge und die darauf

gewährten Riester-Zulagen eingestellt. Die aufgelaufene Summe muss dann ab Renten-beginn zum persönlichen Steuersatz nachgelagert versteuert werden. Bei der Art der Besteuerung hat der Förderberechtigte ein Wahlrecht:

  • Jährliche Besteuerung (Laufzeit: bis zu 23 Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) oder

  • Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 30 %.

Im Falle des Verkaufs eines Riester-geförderten Objektes muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden - es sei denn, innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie erworben und bezogen.



Abgeltungssteuer ab 01.01.2009
Ab 1. Januar 2009 sind alle Erträge aus Kapitalanlagen der Abgeltungsteuer unterworfen. Dazu zählen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen. Es gilt ein einheitlicher Steuerabzug von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer und muss deshalb direkt durch das Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt werden.

Freistellungsaufträge bzw. Nichtveranlagungsbescheinigungen sind weiterhin möglich. Bereits erteilte Freistellungsaufträge bzw. NV-Bescheinigungen gelten weiter.

An die Stelle des Sparer-Freibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages tritt ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete).

Bausparen - das ändert sich
Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen der Abgeltungssteuer auch Zinserträge, die bisher kapitalertragssteuerfrei waren, wie Erträge aus Bausparguthaben mit einer Verzinsung im Tarif Fuchs von maximal 1 % Einzahlungen, für die staatlicher Förderung (WOP, ASZ) gewährt wurde Zinsgutschriften bis 10 EUR

Wichtig:
Berücksichtigen Sie diese Neuregelung unbedingt bei der Erteilung Ihrer Freistellungsaufträge für 2009.
Neuer Sparerpauschbetrag


Die Erteilung von Freistellungsaufträgen ist auch künftig möglich. Die Höhe des Sparerfreibetrags ändert sich mit Einführung der Abgeltungssteuer nicht. Der bisherige Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale werden ab 2009 zu einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst.
Sparerpauschbetrag ab 2009
  Höchstgrenze Sparerpauschbetrag
Alleinstehende 801 EUR
Verheiratete 1.602 EUR

Insgesamt dürfen alle Freistellungsaufträge nur bis zur genannten Sparer-Pauschbetrags-Höchstgrenze erteilt werden.
Bausparen - das zahlt sich aus


Im Vergleich zu alternativen Spar- und Darlehensformen punktet das Sparen und Finanzieren mit Bausparen mit folgenden attraktiven Vorteilen:
Pauschbetrag wird geschont: Durch die vergleichsweise niedrigen Bauspar-Guthabenzinsen wird der Sparerpauschbetrag nur gering beansprucht.
Weniger Steuern: Bei Überschreiten des Sparerpauschbetrags sind für Bausparverträge mit niedrigen Guthabenzinsen weniger Steuern abzuführen, als bei Anlagen mit hoher Verzinsung.
Bauspardarlehen noch attraktiver: Der Steuerabzug ist beim niedrig verzinsten Bausparguthaben gering und den Zinsvorteil des niedrig verzinsten Bauspardarlehens genießt der Darlehensnehmer steuerfrei.
Wohneigentümer im Vorteil: Wenn die Immobilie nach zehn Jahren verkauft wird, fällt keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an.
Geringere Belastung: Für Anleger mit einem persönlichen Grenzsteuersatz von mehr als 25 % ist die künftige Steuerbelastung in der Regel geringer als bisher.
Fragen und Antworten zur neuen Abgeltungssteuer


Gibt es Sonderregelungen für Bausparer?
Nein, nicht mehr. Schwäbisch Hall muss ab 2009 für alle Zinserträge aus Bausparverträgen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen.

Gilt die Abgeltungsteuer auch für Erträge bzw. Gewinne aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheimes?
Für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bleiben die Wertsteigerungen beim Verkauf weiter steuerfrei, wenn die Veräußerung nach zehn Jahren erfolgt.

Unterliegen die Mieteinnahmen künftig der Abgeltungsteuer mit pauschal 25 %?
Nein. Für Mieteinnahmen gilt weiterhin der persönliche Steuersatz. Wer allerdings ein vermietetes Haus mit Gewinn verkauft, muss diesen Ertrag versteuern - es sei denn, zwischen Kauf und Verkauf liegen mehr als zehn Jahre.

Stromanbieterwechsel wird zur Massenbewegung
von Claus Hecking (Hamburg)
Der seit Monaten anhaltende Preisanstieg heizt den Wettbewerb im deutschen Strommarkt an. Schon jeder zweite der rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland hat seit der Liberalisierung 1998 mindestens einmal den Stromtarif oder -versorger gewechselt.
Das ergab eine Untersuchung des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Bis November 2006 hatten erst 40 Prozent der Haushalte den Anbieter gewechselt. "Wachsendes Energie- und Umweltbewusstsein, steigende Energiepreise sowie neue Stromangebote verändern das Verhalten der Verbraucher", sagte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller der FTD. Der staatlich vorgeschriebene Grundversorgungstarif werde immer öfter durch neue Angebote verdrängt. Vier Millionen deutsche Haushalte haben sich mittlerweile für einen neuen Anbieter entschieden; 15 Millionen Haushalte für einen anderen Tarif. In den vergangenen Monaten hatten zahlreiche Versorger ihre Preise einmal oder mehrmals angehoben.

Die Stromanbieter reagieren auf die wachsende Wechselfreude mit einer massiven Ausweitung ihrer Angebote. Wie aus der bislang unveröffentlichten Verbandsstudie hervorgeht, offerieren die rund 1000 deutschen Stromunternehmen zusätzlich zum Grundversorgungstarif im Durchschnitt drei bis vier weitere Stromangebote und Spezialtarife. "Die Kunden suchen verstärkt nach Produkten, die zu ihrem individuellen Verbrauchsprofil passen", sagte eine VDEW-Sprecherin. Viele Versorger haben daher in den vergangenen Monaten Beratungsstellen für ihre Klientel eingerichtet oder ihre Callcenter ausgeweitet.

Die Kunden der Stadtwerke Lemgo können beim Programm "Dial4Light" neuerdings sogar nachts die Straßenbeleuchtung anschalten: Eine SMS genügt - und schon geht das Licht in ihrer Umgebung an. 15 Minuten kosten 50 Cent.

Besonders beliebt bei den Kunden sind Onlineprodukte sowie Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Großfamilien oder Singles zugeschnitten sind.

Ökostrom hingegen ist trotz der seit Monaten geführten Klimadiskussion ein Ladenhüter geblieben. Gerade einmal zwei Prozent aller deutschen Haushalte kaufen Elektrizität aus erneuerbaren Energien; in den vergangenen Monaten hat sich die Anzahl kaum verändert. Offenbar scheuten viele Verbraucher die Mehrkosten, sagte die VDEW-Sprecherin.


22.10.2007 RTL EXTRA zum Thema Anbieterwechsel

Die am Montag von E.ON angekündigte Preissteigerung für Strom und Gas wird einen ganzen Rattenschwanz an Strompreis-Erhöhungen kleinerer Unternehmen mit sich ziehen. Nach Einschätzung des Branchendienstes Verivox wollen nun mehr als hundert kleinere Versorger die Tarife für Strom und Gas ebenfalls anheben. Allein zum 1. Oktober hätten bereits 47 Stadtwerke und andere Versorger ihre Preise nach oben korrigiert, so eine Sprecherin.

Marktführer E.ON wird seine Preise zum Jahreswechsel deutlich anheben. Die Strompreise der sieben Regionalversorger sollen zwischen 7,1 Prozent und 9,9 Prozent steigen. Gas verteuere sich für die Endkunden je nach Region um 3,4 bis 8,8 Prozent. Der Konzern begründete die Preissteigerungen mit den deutlich höheren Beschaffungskosten. Bei den Strompreisen machten sich außerdem höhere Belastungen durch die Förderung der Erneuerbaren Energien bemerkbar. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden steigen die monatlichen Stromkosten durch die Erhöhung E.ON zufolge um 4,30 Euro bis 5,80 Euro. Gas verteuert sich bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 25.000 Kilowattstunden monatlich um einen Betrag zwischen 4,96 Euro und 11,40 Euro. Der Konzern betonte, die Preiserhöhungen müssten angesichts der Kostensteigerungen eigentlich noch höher ausfallen. Doch verzichte man angesichts des gestiegenen Wettbewerbsdrucks darauf, die höheren Kosten in vollem Umfang weiterzugeben.

Verzehnfachung der Wechselwilligen

Zuvor hatte bereits der Energiekonzern RWE Preiserhöhungen zum 1. Januar angekündigt. So steigt für die insgesamt rund 3,5 Millionen Haushaltskunden der Regionalgesellschaften RWE Rhein-Ruhr und RWE Westfalen-Weser-Ems der Rechnungsbetrag eines typischen Haushaltskunden mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch um 6,6 Prozent. Zuletzt waren die Preise zum 1. Januar 2007 erhöht worden. Die RWE- Tochter Lechwerke im Südwesten Bayerns erhöht nach Angaben der Vertriebsgesellschaft RWE Energy die Preise um 9,8 Prozent - nach zweijähriger Preiskonstanz, wie ein Sprecher betonte. Die Aufschläge seien "völliger Unsinn", sagte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, der 'Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung'. "Die hohen Gewinne von RWE sind doch der Beweis dafür, dass die Preise schon in der Vergangenheit zu hoch waren", meinte er.
Angesichts der immensen Preissteigerungen sind immer mehr Verbraucher bereit, den Anbieter zu wechseln. „Wir haben eine Verzehnfachung der Wechselquote“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Im vergangenen Jahr hätten lediglich 5000 Verbraucher den Anbieter gewechselt, in diesem ersten Halbjahr wären es bereits 50 000 gewesen. Allein beim Gas könne man mit einem Wechsel bis zu 200 bis 300 Euro im Jahr sparen.

Möchten Sie auch Bares sparen? In unserem Stromrechner können Sie die Preise der Anbieter vergleichen.

06.09.2007 WOHNEN Spartip -Verwalter muss für billigen Strom sorgen Hausverwalter müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten und auch für die Gemeinschaftseinrichtungen den günstigsten Stromanbieter suchen. Darauf haben Wohnungseigentümer einen Anspruch, teilt der Bonner Verbraucherschutzverein Wohnen und Eigentum mit.

Wie zu allen anderen Kostenpositionen der Jahresabrechnung sollten die Verwalter auch bei Strom für Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzug, Treppenbeleuchtung, Tiefgarage und für die gemeinschaftlich genutzten Räume, zu denen Waschküche und Hobbyzimmer gehören, regelmäßig Preisvergleiche vornehmen. Bei großen Differenzen der Anbieter empfielt der Verein einen Wechsel. (ddp.djn/sha) Quelle Lausitzer Rundschau 06.September 2007

28.08.2007 Bundesnetzagentur ermutigt zum Wechsel

"Die Verbraucher können einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt leisten" sagte der Präsident der Bundesnetzagentur auf der heutigen Pressekonferenz.
Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass sich die Zahl der Kunden, die den Stromanbieter wechseln, in diesem Jahr sich gegenüber dem Vorjahr verdoppeln wird. Bei Gas schätzt man sogar eine 20zigfache Wechselquote. Nach Angaben der BNetzA haben im ersten Halbjahr diesen Jahres ca. 570.000 Kunden ihren Lieferanten gewechselt. Getreu dem Motto schnell, sicher und kostenlos stellt Ihnen McEnergie den entsprechenden Service zur Verfügung. Jetzt wechseln und Einfluss auf die Preise nehmen!

Erhöhen Bundesländer die Stromrechnung der Verbraucher?
vzbv warnt vor weiteren Einschnitten bei der Anreizregulierung -Verzögerung würde die Verbraucher Milliarden kosten 20.09.2007 - Vor Änderungen des Regierungsentwurfs zur Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewarnt. Am morgigen Freitag berät der Bundesrat über den Verordnungsentwurf. Angeführt von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen plant ein Teil der Bundesländer Änderungen des Regierungsentwurfs, die eine Mehrbelastung der privaten Haushalte von 1,5 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber der ursprünglichen Planung bedeuten würden. "Angesichts der ohnehin schon zu hohen Stromkosten hätten weitere Belastungen für die Verbraucher sowie ein weiteres Ausbremsen des Wettbewerbs im Energiemarkt verheerende Auswirkungen", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen die Antragssteller scharf.
Der Antrag aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stellt einen Schlag ins Gesicht aller wechselbereiten Verbraucher dar. Würden die Länder sich im Bundesrat durchsetzen, würde das Ziel eines effizienten Netzbetriebs verzögert. Dadurch würden für die Dauer von 12 Jahren bis zu 50 Euro pro Jahr nicht bei den Verbrauchern, sondern in den Kassen der Energieversorger landen. "Das stellt ein weiteres Geschenk an die Energiewirtschaft zu Lasten der Verbraucher dar", meint Billen.

Der vzbv hatte in den vergangenen Wochen alle Länderchefs angeschrieben und sie aufgefordert, von Änderungen am Regierungsentwurf zu Lasten der Verbraucher abzusehen.

Insbesondere warnt der vzbv vor einer weiteren Absenkung des generellen Produktivitätsfaktors in der ersten Regulierungsperiode (statt der geplanten 1,25 Prozent droht eine Absenkung der Vorgabe zur Steigerung der Produktivität auf jährlich lediglich 0,5 Prozent). Zudem kritisiert der vzbv die Überlegungen zu einer weiteren Abschwächung des Effizienzmaßstabes (nicht das Unternehmen mit der höchsten Effizienz, sondern das durchschnittlich effiziente Unternehmen droht zum Maßstab zu werden). Im Wettbewerb würde ein nur durchschnittliches Unternehmen über kurz oder lang vom Markt verschwinden. Wie in der übrigen Volkswirtschaft üblich, müssten sich daher auch die Netzbetreiber an den jeweils effizientesten Unternehmen orientieren. Ziel der Regulierung sei es schließlich, den Markt im Bereich der Netzmonopole zu stimulieren.

Das sieht der Kabinettsbeschluss vom 13. Juni 2007 vor
Die Verordnung zur Anreizregulierung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen.
Wurden bisher bei der Bestimmung der Netzentgelte die Kosten des Netzbetriebs zugrunde gelegt, muss sich künftig jeder Netzbetreiber am Unternehmen mit der höchsten Effizienz messen lassen. Hierzu werden den Netzbetreibern ab 2009 Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben. Die Obergrenzen werden auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt. Auf diese Weise sollen weniger effiziente Unternehmen an das Niveau der effizienten Netzbetreiber herangeführt werden. Die weniger effizienten Netzbetreiber erhalten zehn Jahre Zeit, um die ermittelten Ineffizienzen abzubauen. Zusätzlich soll für die gesamte Netzbranche eine allgemeine Vorgabe zur Steigerung der Produktivität um jährlich 1,25 Prozent gelten.