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Finanzierungshilfe Bund und Länder

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Die nachfolgenden Erläuterungen ersetzen keine detaillierte Beratung, sondern können diese nur vorbereiten.

                                                                          Campus&Ratgeber für angehende Bauherren

Finanzierungshilfen Bund und Länder

Reformierung

Einkommensgrenzen und Voraussetzungen

Subventionsarten

Beratung und Antragstellung

 

Für viele Familien mit geringem oder normalem Einkommen wäre der Bau eines Eigenheimes unerschwinglich. Hier setzen staatliche Finanzierungshilfen und die Gewährung von Steuervorteilen an. Sie können die monatliche Belastung um mehr als 500 € verbilligen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts zum 1.1.2002 ist die 50 Jahre alte Rechtsbasis des sozialen Wohnungsbaus grundlegend umgestaltet worden. Über 200 Reglementierungen wurden gestrichen.

  • die staatliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus konzentriert sich künftig stärker auf bedürftige Familien und Behinderte.

  • Bei der Bildung Selbstgenutzten Wohneigentums werden Familien mit zwei und mehr Kindern bevorzugt gefördert.

  • Die vier Förderwege sind abgeschafft worden.

  • Es werden nicht nur Neubauten, sondern verstärkt auch die Modernisierung und der Erwerb vorhandenen Wohnraums und die Begründung von Benutzungsrechten gefördert.

  • Die Einkommensmäßigen Voraussetzungen können von den Ländern flexibel vor Ort ausgestaltet werden.

  • Bei der Förderung sind die Anforderungen des Kosten sparenden Bauens, insbesondere durch
    die Begrenzung der Förderung auf einen bestimmten Betrag (Förderpauschale) und
    die Festlegung von Kostenobergrenzen, deren Überschreitung eine Förderung ausschließt, zu beachten.

  • Um eine angemessene Belastung des Bauherrn oder Erwerbers des Selbstgenutzten Wohneigentums zu erreichen, sind bei der Festlegung der Förderung insbesondere die Einkommensentwicklung und die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.

  • Die Förderung erfolgt auch durch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie

  • Bereitstellung von Bauland.

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