Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

  Info  Die betriebliche Rente (Grundlegende Informationen)

Staatlich geförderte Entgeltumwandlung nach Paragraf 3 Absatz 63 oder Paragraf 11 Einkommensteuergesetz

 

Vorteile: Viele Durch die Förderung bringt die massive staatliche Förderung hat die betriebliche Altersversorgung die höchsten Renditechancen. Außerdem ist sie Hartz IV-sicher und bringt wenig Aufwand mit sich.
Nachteile: Wenige Die betriebliche Altersversorgung ist wenig flexibel. Außerdem muss die Betriebsrente im Alter nicht nur voll versteuert werden, sondern es sind auch die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse auf sie zu zahlen.
Produktauswahl: Gering Der Arbeitgeber bestimmt den Anbieter, den Durchführungsweg und das konkrete Anlageprodukt. Gegebenenfalls bestehen tarifliche Vereinbarungen und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Durchführungswege sind die Direktzusage, die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds. Die Durchführungswege unterscheiden sich für den Arbeitnehmer vor allem darin, wie sie das Geld der Arbeitnehmer anlegen und wie es abgesichert ist.
Zielgruppe: Abhängig Beschäftigte Die betriebliche Altersversorgung steht nur im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung.
Flexibilität: Gering Wechsel des Produkts und/oder des Anbieters sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Übertragung (Portabilität) für Verträge ab 2005 gesetzlich möglich. Für Verträge vor 2005 ist eine Übertragung nur mit Zustimmung des alten und des neuen Arbeitgebers möglich.
Die Kosten der Übertragung können in beiden Fällen hoch sein. Das Ruhenlassen des Vertrags ist meistens möglich.
Förderung: Sehr hoch Die betriebliche Altersversorgung wird über die Befreiung der Beiträge von Steuern und Sozialabgaben bis in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: 4 % BBG = 2.496 Euro) massiv gefördert. Darüber hinaus können noch weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden. In Direktzusagen oder Unterstützungskassen kann unbegrenzt steuerfrei eingezahlt werden. Die Befreiung der Sozialabgaben ist bislang bis zum Jahr 2008 begrenzt.
Rendite: Sehr hoch Durch die massive Förderung durch die steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge können betriebliche Versorgungswerke sehr hohe Renditen erzielen. Außerdem können betriebliche Versorgungswerke meist große Summen zu entsprechend günstigen Konditionen anlegen. Da die Betriebsrenten im Alter aber mit dem vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) belastet sind, wird die Netto-Betriebsrente erheblich geschmälert. Letztlich unterscheiden sich die Renditen wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Beitragshöhe: Mittel Die Beiträge können frei gestaltet werden. Die maximale Förderung wird meist bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht (2005 2.496 Euro).
Kosten: Gering Da der Vertrieb und die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung zumeist über den Arbeitgeber läuft, können die Kosten gering gehalten werden. Das liegt auch daran, dass zumeist zahlreiche Verträge zu gleichen Bedingungen günstig abgewickelt werden können. Letztlich unterscheiden sich die Kosten wesentlich zwischen den Anbietern weniger zwischen Produkttypen.
Risiko: Gering Die Betriebsrente wird entweder über den Pensionssicherungsverein oder über die Versicherungsaufsicht abgesichert. Die eingezahlten Beiträge und Zulagen sind gesetzlich garantiert (= Beitragsrückgewähr). Die Verzinsung muss nicht garantiert werden.
Hartz IV-Sicherheit: Hoch Die betriebliche Altersversorgung ist fast immer erst zum Eintritt in den Ruhestand auszahlbar. Durch diese Vertragskonstruktion ist ein Betriebsrente vor dem Zugriff durch die Arbeitsagentur oder des Sozialamts geschützt.
Aufwand: Gering Da die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung im Wesentlichen vom Arbeitgeber übernommen wird, ist der Aufwand für den Arbeitnehmer überschaubar.
Auszahlungsform: Rente oder Einmalzahlung Im Betriebsrentenvertrag muss die Rentenzahlung allein vorgesehen sein. Dies kann aber kurz vor dem Ruhestand geändert werden. Wegen der vollen Steuerbelastung macht eine Einmalzahlung allerdings selten Sinn.
Besteuerung der Beiträge: Keine Durch die Förderung werden die Beiträge nicht besteuert. Die Beiträge werden jeweils in der Gehaltsabrechnung vom zu versteuernden Lohn oder Gehalt abgezogen.
Sozialabgaben auf Beiträge: Keine Durch die Förderung werden auf die Beiträge keine Sozialbeiträge gezahlt. Die Beiträge werden jeweils in der Gehaltsabrechnung vom sozialversicherungspflichtigen Lohn oder Gehalt abgezogen. Die Befreiung von den Sozialabgaben ist bislang bis 2008 begrenzt.
Besteuerung der Rente: Voll Die Betriebsrente wird im Alter oberhalb der Freibeträge voll versteuert.
Sozialabgaben auf die Rente: Doppelt Auf die Betriebsrente muss im Alter der volle Beitrag zur gesetzlichen Kranken und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) gezahlt werden.
Vererbbarkeit: Mittel Das mit einer betrieblichen Altersversorgung angesparte Geld kann gegebenenfalls an den Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden.
Hinterbliebenenversorgung: Mittel Der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder können für den Fall des Todes des Arbeitnehmers abgesichert werden.
Invaliditätsschutz: Mittel Der Arbeitnehmer darf einen Invaliditätsschutz mit abschließen für den Fall einer Berufsunfähigkeit.  

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