Altersvorsorge & Geld vom Staat

Altersvorsorge und dessen Formen
Informationen zur Altersvorsorge, den Formen und Informationen zur Förderberechtigung

Info  Altersvorsorgeförderung nach Riester auf´s Bausparen  es ist soweit:

Samstag, den 1. November 2008 Die attraktive Riester-Förderung für die private Altersvorsorge können Sie nun auch fürs Bausparen erhalten. Schwäbisch Hall bietet ab sofort die Fuchs WohnRente an – den staatlich zertifizierten Bausparvertrag mit Riester-Förderung. Dieser ist insbesondere für Finanzierer attraktiv. Hier die wichtigsten Vorteile:

Die volle Förderung für das laufende Jahr können Sie sich sichern, wenn Sie rechtzeitig vor Jahresschluss einen Fuchs WohnRente-Bausparvertrag abschließen und die erforderlichen Sparbeiträge einzahlen. Lassen Sie sich beraten!

Wohn-Riester kompakt
Ob Förderrahmen, steuerliche Bestimmungen oder Verwendungsmöglichkeiten: 

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Wohn-Riester. mehr ...

Was ist das Ziel von Wohn-Riester? Was wird genau gefördert?

Seit 2002 wird der Aufbau einer privaten Rente durch Zuschüsse und steuerliche Abzugsfähigkeit gefördert (Riester-Rente). Mit dem Eigenheimrentengesetz wird auch selbstgenutztes Wohneigentum in die private Altersvorsorge integriert (Wohn-Riester). Das bedeutet, dass auch der Kauf, Neubau von selbstgenutzten Immobilien nach 2007 oder - zu Rentenbeginn - die Entschuldung der eigenen Wohnung oder eines ausschließlich selbst bewohnten Hauses gefördert werden. Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen an bestehenden Immobilien werden nicht gefördert.

Sie können die Riester-Förderung erhalten für
Sparbeiträge zur Eigenkapitalbildung
Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Ab wann gilt das Eigenheimrentengesetz?

Das Eigenheimrentengesetz ist die rechtliche Grundlage von Wohn-Riester und ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Ist die Entnahme aus bestehenden riestergeförderten Altersvorsorgeverträgen möglich?

Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag entnommen und für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Übergangsregelung: Die Höhe des Entnahmebetrages bei vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Altersvorsorge-Verträgen muss in 2008 und 2009 mindestens 10.000 EUR betragen.

Die bisherige Betragsbegrenzung und die Rückzahlungspflicht für das entnommene Kapital entfallen. Nach einer Kapitalentnahme können bestehende Riester-Verträge ggf. weiterlaufen und auch weiter bespart werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind:

Mittelbar: Ehepartner (Voraussetzung: zwei Altersvorsorgeverträge)

Es gibt keine Einkommensgrenzen.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Für Wohn-Riester gilt ebenfalls der bereits bestehende Förderrahmen für Altersvorsorge-Produkte:

Wie erfolgt die Besteuerung?

Bausparen und Finanzieren mit Riester-Förderung

Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften können künftig staatlich geförderte Wohn-Riester-Produkte anbieten.

Schwäbisch Hall hat deshalb den Fuchs WohnRente-Bausparvertrag entwickelt. Anfang des kommenden Jahres wird Schwäbisch Hall zudem Finanzierungsprodukte mit Riester-Förderung anbieten. Dazu gehören Angebote zur Sofortfinanzierung (Fuchs WohnbauRente) sowie Riester-geförderte Bauspardarlehen in den Bauspartarifen Fuchs und A.

Setzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge auf „4 Wände und Rente“ von Schwäbisch Hall:

Sie sind noch nicht Bausparer

Wenn Sie noch kein Bausparer sind, sollten Sie sich bei Schwäbisch Hall in einem Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Bausparvorteile informieren. Dies gilt natürlich in besonderem Maße, wenn Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage haben. Denn, nur als Bausparer können Sie alle staatlichen Prämien nutzen. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif, welche Bausparsumme und welcher Sparbeitrag für Sie besonders geeignet ist, um Sie Ihren Träumen näher zu bringen.